Hallo!
Ich gehe im September ,um eine bessere Ausbildung zu erhalten nach Karlsruhe in eine WG.Diese kostet 320 Euro im Monat.
das erste Jahr zur Erzieherin ist das berufsorientierte Praktikumsjahr,welches schulisch ist und da es so eine Schule auch an meinem Heimatort gibt, bekomme ich in diesem ersten Jahr kein Schüler-Bafög.
Habe ich eventuell Anspruch auf Wohngeld, oder meine Mutter, die ja sonst die Miete zahlen muss.Ich habe noch 4 Geschwister und meine Mum hat nebenher nen 400 Euro-Job.
Mein Vater zahlt weniger Unterhalt wie die Düsseldorfer Tabelle angibt,da er auch wenig verdient.was sagen sie?Liebe Grüße M.
17 Jahre schulische Ausbildung und Wohngeldanspruch?
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Hallo,
mangels Angaben zu Deinem Einkommen läßt sich die Frage nicht beantworten.
Gruß!
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Naja, da ich Schülerin bin, verdiene ich höchstens mit nem Nebenjob 400 Euro.Eher nur 200! Dann bekomme ich Kindergeld184Euro und Unterhalt von meinem Vater 159 Euro.Reicht das?
Danke M. -
Hallo,
mangels ausreichendem Einkommen dürfte kein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Gruß!
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Vielen Dank für die Mühe!!