Unterhalt während des Studiums in anderer Stadt

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  • Hi,
    ich hab mal wieder ein Problem und das sieht wie folgt aus:


    Mein Vater errechnet als Bedarf während meines Studiums, was im Oktober beginnt mit den Bafög-Werten, geht also davon aus, dass ich einen Bedarf von 597€ habe (BAföG: Welche Bedarfssätze sieht das BAföG vor?), ich jedoch bin seit jeher davon ausgegangen, dass ich 670€ kriege (abzüglich Kindergeld und geteilt durch 2, da Mutter und Vater gleich viel verdienen).
    Diese Werte hab ich von verschiedenen Quellen im Internet, unter anderem hierher: http://www.*****************/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=3
    Dort steht:

    Zitat

    Fall 1: Ihr lebt nicht bei Euren Eltern
    Pauschalierter Regelbedarfssatz: 670 Euro (Wohnbedarf und berufsbedingte Aufwendungen sind enthalten, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren nicht)


    ich war also davon ausgegangen, auch wenn ich bei meiner mutter mitversichert bin, noch 670€ zu kriegen.


    Wer hat Recht und wie hoch ist mein Bedarf tatsächlich?



    Vielen Dank,
    Max

  • Die Berechnung deines Vaters ist richtig. Wenn du einen eigenen Hausstand hast und noch über die Eltern familienversichert bist, also keine eigenen Beiträge an die Kranken- sowie Pflegeversicherung abführst, bekommst du die Zuschläge für KV und PV nicht. Dein BAföG Bedarf liegt also zunächst bei 597 Euro, jedoch ist hier noch das Einkommen deiner Eltern zu berücksichtigen, so dass sich dieser ggfls. reduziert, wenn deine Eltern dir noch zu Unterhalt verpflichtet sind.

  • Hallo,


    ich habe in etwa dasgleiche Problem. Bin 22 und im ersten Semester, wohne alleine. Eltern geschieden, habe keinen Kontakt zum Vater und will auch keinen. Bekomme im Moment 235 € Unterhalt von ihm. Muss er eventuell weniger zahlen? Und wer bestimmt das?
    Mein Bafög-Antrag ist noch nicht durch, weil er die Papiere nicht beibringt.


    Danke schonmal für Eure Antworten.


    Carlchen