Bafög Antrag Anlage?

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  • Ich fülle zum ersten mal einen Bafög Antrag aus, da ich ab September wieder Vollzeit auf die Schule gehe, um mein Abitur nachzuholen.


    Zu Anlage1 zu Formblatt1 hätte ich ein paar Frage.


    Dort muss ich ja meine vorherige Ausbildung angeben und was ich verdient habe, und wo ich nach meiner Ausbildung gearbeitet habe.


    In den 3 Jahren Ausbildung hab ich aber nicht jedes Jahr gleich verdient, der Verdienst stieg jedes Jahr leicht, wie gebe ich das dann an? Genauso danach hab ich 2,5 Jahre gearbeitet und auch nicht immer gleich viel verdient. Wisst ihr, wie man das am Besten macht?



    Noch eine Frage zum Vermögen, da ich ja eine Ausbildung gemacht hab, dort hab ich monatlich ca. 800 Euro brutto bekommen und danach 2,5 Jahre gearbeitet habe (1900 Euro brutto) denken die bestimmt, ich müsste über dem Freibtrag sein. Mir ist aber kaum was geblieben in den Jahren, das lag vor allem daran, dass meine Freundin 200 km von mir weg wohnte, und ich in den Jahren jedes Wochenende so weit gefahren bin. Denkt ihr die wollen wissen, was ich in den Jahren mit dem ganzen Geld gemacht habe?


    Hab im Moment 2000 Euro auf dem Girokonto und einen Bausparer mit 2800 Euro.


    Vielen Dank!

  • Es handelt sich um eine Berusoberschule, dafür benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung und man kann innerhalb von 1 Jahr das Fachabitur nachholen.


    Aber die Frage hat doch nichts damit zu tun, ob ich elternunabhängiges Bafög bekomme, denn da muss ich ja angeben, was ich vor der Schulzeit verdient habe.


    Was sagen andere dazu?

  • Doch, die Frage hat etwas damit zu tun. Würdest du nämlich dein allgemeines Abi auf einem Kolleg machen, würdest du elternunabhängig gefördert, was die Angabe des Einkommens unnötig machen würde;)


    Zu deinem Vermögen: Ich denke nicht, dass hier Ungereimtheiten auftauchen werden. Die BaföG Ämter prüfen vorab die Höhe des Vermögens anhand der Freistellungsaufträge.


    Das Einkommen musst du für diese Zeiten nicht auf den Cent genau angeben. Wenn du die Zahlen noch nachvollziehen kannst, kannst du die einzelnen Ausbildungsjahre angeben, und entsprechend das Einkomemn dazu. Gleiches gilt für die Berufstätigkeit. Zur Not nimmst du den Durchschnitt deines Einkommens und trägst ihn dort ein. Es sind ja genug Zeilen im Formblatt vorhanden, so dass du mehrere Zeiträume für sich eintragen kannst.

  • "Zu deinem Vermögen: Ich denke nicht, dass hier Ungereimtheiten auftauchen werden. Die BaföG Ämter prüfen vorab die Höhe des Vermögens anhand der Freistellungsaufträge."
    Pikary
    Da wird nichts anhand der Freistellungsaufträge überprüft.
    Die Azubis haben ihr Vermögen anhand entsprechender Kontozüge usw. zum Zeitpunkt der Antragsstellung nachzuweisen. Zum Pkw muss der Fahrzeugschein vorgelegt werden.

  • "Zu deinem Vermögen: Ich denke nicht, dass hier Ungereimtheiten auftauchen werden. Die BaföG Ämter prüfen vorab die Höhe des Vermögens anhand der Freistellungsaufträge."
    Pikary
    Da wird nichts anhand der Freistellungsaufträge überprüft.
    Die Azubis haben ihr Vermögen anhand entsprechender Kontozüge usw. zum Zeitpunkt der Antragsstellung nachzuweisen. Zum Pkw muss der Fahrzeugschein vorgelegt werden.


    Ja, ich habe mich hier missverständlich ausgedrückt. Es geht einfach darum, dass EF2004 Bedenken hat, ob das Amt ihm Vermögen irgendwie ankanten kann. Dies können Sie natürlich nicht. Die Angaben muss er selbstverständlich machen, ich habe auch nicht das Gegenteil behauptet. Aber anhand der Freistellungsaufträge, die definitiv vom Amt bei Unklarheiten geprüft werden, lassen sich Ungereimtheiten aufdecken ;)