Überschreiten der Einkommengrenze

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  • Hallo alle zusammen!


    Ich habe mich zwar schon durch einige Threads und Beiträge gewühlt, allerdings keine brauchbaren Infos gefunden.
    Folgendes "Problem": Ich habe anfang des Jahres (2011) meinen Bafög-Antrag gestellt und erhielt eine Bewilligung für Elternunabhängiges Bafög von 04.11 bis 09.11. Soweit so gut. Jedoch bin ich davon ausgegangen, dass ich keine Bewilligung bekomme und habe mir einen Vollzeitjob gesucht und gefunden. Da ich den (gut bezahlten) Job behalten will, habe ich natürlich keinen Grund mehr Bafög zu beziehen, vorallem da ich die zulässige Einkommensgrenze von EUR 4800 übersteigen werde.
    Jetzt habe ich vor einen Aktualisierungsantrag auszufüllen, habe allerdings keinen Schimmer welches Formbaltt ich benötige. Ich habe mir natürlich schon das FB7 angeschaut, jedoch bezieht sich dies wohl nur auf das Einkommen meiner Eltern bzw. des Partners.
    Meine Frage ist nun welches Formblatt muss ich wie ausgefüllt meinem Bafög-Amt zukommen lassen?


    Danke im Voraus!

  • Ich bin mir nicht sicher, ob Dir das weiterhilft.
    § 46 SGB I Verzicht
    (1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
    (2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.


    Da dies nur für die Zukunft gilt, wären die bereits geleisteten Zahlungen noch im Raum.
    Da hab ich so meine Bedenken, ob Du da so einfach rauskommst.
    Evtl. meldet sich jemand, der im BAföG sich besser auskennt.


  • Jetzt habe ich vor einen Aktualisierungsantrag auszufüllen, habe allerdings keinen Schimmer welches Formbaltt ich benötige. Ich habe mir natürlich schon das FB7 angeschaut, jedoch bezieht sich dies wohl nur auf das Einkommen meiner Eltern bzw. des Partners.
    Meine Frage ist nun welches Formblatt muss ich wie ausgefüllt meinem Bafög-Amt zukommen lassen?


    Danke im Voraus!


    Aktualisierungsantrag trifft hier absolut nicht zu; da geht es um was ganz anderes.

  • Du darfst in deinem BWZ von 6 Monaten eh nur 2.400,00 verdienen. Die 4.800 gelten für ein Jahr BWZ.
    Melde dein Einkommen sofort dem Amt mit den entsprechenden Lohnabrechnungen und dann wirst wohl das komplette BAföG zurückzahlen müssen.

  • Danke für die Antworten!


    Also werde ich denen jetzt einfach 'nen formlosen Brief inkl. Kopien der Gehaltsabrechnungen zuschicken.
    Das mit der sofortigen Rückzahlung war mir klar, geht auch in Ordung und soviel ist es ja nicht.