Hallo Zusammen.
Ich stelle in kürze einen Antrag auf Vorausleistung zwecks BAföG. Meine Eltern sehen sich nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.
Werdegang:
Berufsausbildung im Handwerk abgeschlossen --> 1 Jahr Arbeitslos --> Zivildienst --> 1 Jahr Arbeit in Teilzeit, nicht im erlernten Beruf -> Abitur zweiter Bildungsweg --> ab August 2011 Schulische Ausbildung im medizinischen Bereich.
Die Handwerksausbildung war zur damaliger Zeit mein Wunsch. Im Zivldienst hab ich neue Interessen bekommen, habe das Abi nachgemacht und im August diesen Jahres werde ich eine zweite Berufsausbildung beginnen. Meine Eltern sind dagegen.
Habe ich noch einen Unterhaltsanspruch oder eher nicht ?