Hallo allerseits,
ich habe mich ausführlich mit dem Thema Wohngeld befasst, aber komme grade an gewisse Grenzen.
Folgende Situation:
Ich bekomme ein Stipendium (Studienstiftung), bin deshalb Wohngeldberechtigt (gesicherte Information). Wohne mit meiner Freundin zusammen (sie ist auch Studentin, aber dem Grunde nach bafögberechtigt).
Einkommen:
Ich: Stipendium ca. 740 € (davon wird (warum auch immer) die Hälfte angerechnet, also 370 €)
Freundin: Unterhalt ca. 600 €
Macht knapp 1000 € anrechenbares Einkommen.
Vermögen von uns beiden zusammen ca. 6000 €.
Miete: Stufe VI, KM:500€ NK: 170 € Strom: 70 €
Jetzt mein Problem: Das Mindesteinkommen soll sich ja nach folgender Formel berechnen:
2*328 € (Regelsatz) + 670 € (Warmmiete) + 70 € (Strom) = 1396 €
Quelle: </title> <title>wohngeldantrag.de
Dieser Betrag überschreitet aber die Einkommenshöchstgrenze von 1265 €.
Quelle: </title> <title>wohngeldantrag.de
Wenn das stimmen würde, könnten wir in keinem denkbaren Fall Wohngeld beziehen, was ich nicht logisch finde.
Wo liegt der Fehler?
Tatsächlich haben wir ja genug Geld um den Lebensunterhalt zu bestreiten, es werden nur nicht die gesamten Bezüge, die uns zur Verfügung stehen, angerechnet.
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?