Kindergeld und Halbweisenrente

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  • Hallo, ich habe folgendes Problem:
    Eine Freundin von mir fängt eine Ausbildung an und verdient während dieser Zeit recht gut.
    Sie möchte sich den Anspruch auf Halbweisenrente und Kindergeld erhalten.


    Höchster Verdienst in der Ausbildung :
    11500 Euro -920 Werbekosten
    Dazu eine BAV um das Brutto zu senken über einen Beitrag von 2640 Euro.
    = Brutto von 7940 Euro ( KG Grenze ja 8004 Euro)


    Jetzt ist die Frage wegen der Halbweisenrente, da verstehe ich das ganze mit dem Anrechnungsbetrag von 40 % nicht und dem Freibetrag!


    Für mich stellt sich es so dar(bitte korriegieren)
    Auszahlung HWR 180 Euro aktuell


    Brutto von mtl 661 Euro (7940/12) freibetrag West von 470 Euro = Differenz 191 Euro / 40 % == 76 Euro kürzung.


    Würde für mich heissen, das die HWR um 76 Euro gekürzt würde und knapp 100 Euro noch ausbezahlt werden würde, wenn keine weiteren absetzbarkeiten gegeben sind?



    Über hilfe würde ich mich freuen.



    Mfg SSC

  • Bei der Berechnung mit der Halbwaisenrente musst du vom gekürzten Einkommen ausgehen und nicht dem Bruttoeinkommen, siehe auch § 18b SGB IV: SGB 4 - Einzelnorm


    Vom gekürzten Einkommen wird dann der Freibetrag abgezogen, der aktuell bei 478,72€ liegt (§ 68 SGB VII). Das darüber liegende, anrechenbare Einkommen, wird nur mit 40% herangezogen.