Liebe LeserInnen,
ich hätte eine kurze Frage bezüglich der Anrechnung meiner Erwerbstätigkeit:
Um Elternunabhängiges BAföG zu erhalten, muss z. B. eine 3 jährige Ausbildung sowie 3 Jahre Erwerbstätigkeit vorliegen.
Nun möchte ich gerne zum 4.8.2012 eine Ausbildung zur Erzieherin machen.
Die Voraussetzung der Ausbildung habe ich erfüllt. Jetzt zu meiner Frage: Meine Erwerbstätigkeit begann am 31.08.2009. Kann das BAföG-Amt jetzt sagen, dass ich keinen Anspruch habe, weil mir knapp ein Monat fehlt? Und wie sehe es aus, wenn ich für den ersten Monat kein BAföG beantrage, einen Monat 400Euro-Job mache und dann erst ab September beantrage?
Für Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar!
Viele Grüße
Lilith0107