Schülerbafög statt Umzug möglich?

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  • Hallo,


    angenommen, jemand möchte aus privaten Gründen von Baden-Württemberg nach Sachsen umziehen.


    Dieser Jemand hat eine knapp 16jährige Tochter, die derzeit die 10.Klasse besucht, sprich kurz vor dem Übergang in die Endphase vor dem Abitur steht.


    Nun sind die Oberstufensysteme der betreffenden Bundesländer sehr unterschiedlich, und das Mädchen wäre aufgrund der vorangegangene Schullaufbahn in Sachsen gezwungen ganz bestimmte Kurse zu belegen, welche ihren Fähigkeiten nicht entsprechen; besonders gravierend ist dabei, dass sie das Fach, das sie später studieren möchte, nicht als Prüfungsfach belegen kann. Sie hat deshalb berechtigt Angst um ihr Abitur und ihre weitere Zukunft.


    Wenn sie nun deshalb nicht mit ihrem Elter umziehen, sondern an ihrem bisherigen Wohnort verbleiben möchte, wäre sie dann schülerbafögberechtigt? Falls ja: Wäre es unterschiedlich zu werten, ob sie eine eigene Wohnung bezieht oder bei Verwandten unterkommt? Und würde es einen Unterschied machen je nachdem, ob sie erst vor der Kursstufe steht oder bereits die 11. Klasse begonnen hat (was bedeuten würde, dass sie aufgrund der Inkompatibilität der Systeme die Klassenstufe wiederholen müsste)? Wäre ein Argument eventuell die Tatsache, dass sie momentan ein Mädchengymnasium eines konfessionellen Trägers besucht und es am neuen Wohnort ihres Elter keine solche Schule gibt?


    Schon im Voraus herzlichen Dank und liebe Grüße


    supedu