Wohngeld + Umzug in eine größere Wohnung

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  • Hallo.


    Ich bin Auszubildene und Alleinerziehend und beziehe zur Zeit Wohngeld.
    Hier im Haus ist jetzt eine andere Wohnung frei geworden und da würde ich gerne einziehen.


    Die Wohnung ist 72m² groß und kostet warm ca. 550€ wobei die Personen die da jetzt noch drin wohnen zahlen 550€ und sind zu dritt. Ich denke ich würde etwas weniger zahlen, da wir ja nur 2 sind.


    Meine frage ist nun.
    Wenn ich da einziehe, bekomme ich weiterhin Wohngeld? Die Wohnung ist ja nun doch etwas größer als meine die ich jetzt habe.
    Wenn die zu groß ist, wird der Antrag grundsätzlich abgelehnt oder bekomme ich den Betrag für die mir zustehende m² Zahl und muss den Rest selber tragen?


    Ich danke schonmal für Antworten.


    Gruß

  • Hallo,


    Zitat

    wobei die Personen die da jetzt noch drin wohnen zahlen 550€ und sind zu dritt. Ich denke ich würde etwas weniger zahlen, da wir ja nur 2 sind


    Die Logik verstehe ich nicht unbedingt: ein Vermieter orientiert sich eigentlich nicht an der Personenanzahl, sondern an der Größe der Wohnung.


    Zitat

    Wenn die zu groß ist, wird der Antrag grundsätzlich abgelehnt oder bekomme ich den Betrag für die mir zustehende m² Zahl und muss den Rest selber tragen?


    Die Größe der Wohnung hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung für das Wohngeld.


    Gruß!

  • Naja. Nebenkosten werden anders berechnet wenn mehr oder weniger Personen im Haushalt sind.
    3 Personen verbrauchen mehr Wasser als 2 und Müllgebühren werden auch anders berechnet.

  • Ich bin Auszubildene und Alleinerziehend und beziehe zur Zeit Wohngeld.


    Irgendwie ist das nicht ganz stimmig.
    Als Auszubildende in einer eigenen Wohnung habe ich eigentlich Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAB oder BAföG).
    Hab ich jedoch einen soclhen Anspruch, bin ich normalerweise von Wohngeld ausgeschlossen.
    Bliebe noch Wohngeld für das Kind, als Möglichkeit, weil dies ja nur dann sein sollte, wenn die Summe aus Kindeseinkommen und ergänzendes ALGII für das Kind niedriger sein sollte, als Kindeseinkommen und Wohngeld.


    Für die Fragen der Ausbildungsförderung wäre die Mieterhöhung

    • bei BAföG sollte sich keine Änderung ergeben in der Förderhöhe
    • bei BAB wird sich voraussichtlich auch keine Erhöhung des BAB ergeben.


    somit unbeachtlich.

  • Ich bekomm schon BAB und Wohngeld für mein Kind, aber ich bin in der Wohngeldrechnung auch mit drin, ist zwar nur ein minimaler Anteil, aber ich bekomms

  • ups,
    da war ich wohl etwas auf dem falschen Dampfer:rolleyes:
    und habe überlesen, dass

    Zitat

    In einem Fall haben Schüler, Studenten und Auszubildende grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Dann nämlich, wenn sie als Mieter mit weiteren Familienangehörigen (mit Geschwistern oder einem Kind) zusammen wohnen und gemeinsam wirtschaften...


    So nachzulesen hier unter Soziales zum Thema Wohngeld.


    Deine BAB sollte sich nach dem Umzug eigentlich nicht verändern, da in der Berechnung der BAB max 224 Euro als dein Mietanteil im Bedarf berücksichtigt wurde/ wird (Soweit dein bisheriger Mietanteil die 224 erreicht).
    dms


    PS: eine Veränderungsanzeige solltest Du trotzdem bei der BAB-Stelle einreichen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dms () aus folgendem Grund: kleiner Nachtrag -Klammerzusatz- zum bisherigen Mietanteil