Hallo, und danke im Voraus fürs Lesen.
Meine Freundin und ich, 27 Jahre alt (wir sind beide Studenten) wohnen seit einem halben Jahr zusammen. Da ich im 16. Semester studiere, bin ich prinzipiell nicht mehr bafögberechtigt (Negativbescheid müsste die Tage in der Post sein), womit ein theoretischer Wohngeldanspruch besteht.
Bei unserer Einkommensituation bin ich allerdings unschlüssig, ob wir jetzt unter, in oder über der Spanne liegen.
Die Situation gestaltet sich wie folgt:
200€ (Minijob 1 ich)
200€ (Minijob 2 ich)
120€ (Unterstützung meiner Eltern)
150€ (Stipendium ich)
400€ (Minijob sie)
184€ (Kindergeld sie, gezahlt von ihrer Mutter, also auch Unterhalt?)
180€ (Halbwaisenrente sie; ich bin mir bei dem Betrag nicht hundertprozentig sicher)
50€ (Unterstützung ihrer Mutter)
=1484€
Damit lägen wir in Wiesbaden (VI) etwa 200€ über der Grenze für 2 Personen, die laut Internet bei 1265€ liegen soll.
Davon müsste ich, wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe, noch folgende Beträge abziehen:
144€ Krankenkasse (ich, Freiwillige Versicherung für Studierende)
außerdem Werbungskosten 152€ (für zwei Personen jeweils 1/12 Pauschbetrag 76€)
Damit lägen wir bei einem "Netto"-Einkommen von 1188€.
Habe ich bei dieser Berechnung alles bedacht, oder fehlt hier noch ein Posten, wie etwa ein prozentualer Anteil, der noch irgendwo abgezogen wird? Oder habe ich zuviel abgezogen? Ich bin mir unsicher
Unsere Miete setzt sich zusammen aus 550€ KM und 75€ NK.
Wird bei der Mietstufe VI zur Berechnung des Mindesteinkommens die "zu berücksichtigende Miete" (501€) oder die tatsächliche Miete berechnet (625€)?
Und viel wichtiger als das noch: Besteht Hoffnung, dass ich Wohngeld bekomme, oder kann ich mir den Weg zum Amt sparen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Jan