Hallo,
nirgends finde ich, ob das volle BAföG ODER nur Zuschuss also OHNE Darlene auf die Halbwaisenrente als Einkünfte angerechnet wird? Beim Kindergeld ist es ja so!! aber bei der Rente?
Kann mir da bitte jemand weiter helfen.
LG Pauline
Hallo,
nirgends finde ich, ob das volle BAföG ODER nur Zuschuss also OHNE Darlene auf die Halbwaisenrente als Einkünfte angerechnet wird? Beim Kindergeld ist es ja so!! aber bei der Rente?
Kann mir da bitte jemand weiter helfen.
LG Pauline
Nicht das BAföG wird auf die Halbwaisenrente angerechnet, sondern die Halbwaisenrente auf das BAföG.
Hallo, DANK; ja klar so stimmt es natürlich auch!!
Aber auch bei der Rente, wird widerum alles Einkommen (u.a. auch BAföG), das über dem Monatsfreibetrag ist, angerechnet. "...Es gibt einen Freibetrag. Der übersteigende Betrag wird zu 40 Prozent auf die Waisenrente angerechnet..."
(( Deutsche Rentenversicherung Bund - Erweiterte Suche - Einkommensanrechnung ))
Beim Kindergeld gibt es einen Jahresfreibetrag, wo nur der Zuschussanteil vom BAföG berechnet wird.
Wie das dann bei der Rente ist wollte ich gerne wissen.
Vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt?
LG Pauline
hm... gerade denke ich:
erst wird die Rente beim BAföG angerechnet, okay!! Aber dann wird das BAföG (ab best. Höhe) wieder bei der Rente angerechnet (das was überm Freibetrag ist). Die Rente wird dann weniger (in meinem Fall) aber dann stimmt doch wieder das BAföG nicht mehr, bzw. der auf das BAföG angerechnete Betrag ?? (den ich dann im Folgenantrag angebe)
Das verstehe ich nicht ?? Wo habe ich den Denkfehler?
P.s beim Kindergeld ist es kalrer, finde ich, denn da wird es nur 1x berücksichtigt.
BAföG wird nicht auf die Rente angerechnet. Vielleicht solltest du deinen Link mal lesen
Zu den nicht anrechenbaren Einkünften gehören unter anderem:
Ausbildungsförderungs-Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
ohh wie doooof von mir!!!, ;)
Herzlichen DANKK:)
Nochmal herzlichen Dank für deine Hilfe...:)
Nun aber noch einen Frage:
ich bekomme 480 € BAföG (1/2 Zuschuss)
220 € Halbwaisenrente
250 € Minijob
bei diesen Einkünften miuns Werbungskosten (wieviel kann ich anrechnen?) bekomme ich doch weiter Kindergeld?
Oder stehe ich wieder auf dem Schlauch?;)
LG Pauline
Der Job ist mit Steuerkarte also, versteuert!!
Wieso?
vielleicht war es missverständlich, ich bekommen 480 € Bafög wovon 50% Zuschuss sind.
Wegen eines Härtefalles, meine Mutter ist Schwebehindert, Pfegestufe II d.h. ich (wie auch mein Brdue) muss ihr viel zu Hause helfen, habe ich beim Kindergeld einen höheren Freibetrag/ bzw kann mehr Werbunsgkosten (bei meinem Bruder waren es 1500 €), zB für Semesterticket geltend machen.
Wie hoch ist denn der reguläre Betrag für Werbungskosten?
Schon mal danke
Wegen eines Härtefalles, meine Mutter ist Schwebehindert, Pfegestufe II d.h. ich (wie auch mein Brdue) muss ihr viel zu Hause helfen, habe ich beim Kindergeld einen höheren Freibetrag/ bzw kann mehr Werbunsgkosten (bei meinem Bruder waren es 1500 €), zB für Semesterticket geltend machen.
Werbungskosten bzw. besondere Ausbildungskosten sind von der Höhe her unbegrenzt, wenn sie nachgewiesen werden. Das hat aber nichts mit der Schwerbehinderung eurer Mutter zu tun, dass kann jeder angeben.
ich bekomme 480 € BAföG (1/2 Zuschuss)
220 € Halbwaisenrente
250 € Minijob
Werbungskostenpauschale für die Rente 102 €
Kostenpauschale beim BAföG 180 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 €, allerdings nur wenn das Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht pauschal versteuert wird
Werbungskostenpauschale für die Rente 102 €
Kostenpauschale beim BAföG 180 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 €, allerdings nur wenn das Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht pauschal versteuert wird
erstmal danke für deine unermüdliche Hilfe!!!
sorry, aber ich verstehe das nicht, oh wie blös von mir.
Kannst du mir das bitte, bitte vorrechnen? (Zahlen s.o)
Bafög (zuschuss) bekommen ich 240 € was ist dann die Kostenpauschale 180 € ? oder genau so bei der Rente?
Und was heißt: "Erwerbstätigkeit nicht pauschal versteuert wird" ich bin in der Bib als studentische Hilfskraft, habe Lonsteuerkarte abgeben!
Sorry, Sorry
Werbungskosten bzw. besondere Ausbildungskosten sind von der Höhe her unbegrenzt, wenn sie nachgewiesen werden. Das hat aber nichts mit der Schwerbehinderung eurer Mutter zu tun, dass kann jeder angeben.
ah ja!! Aber ist es nicht so, dass z.B. Semestertickets /Fahrkarten zur Heimfahrt nicht anerkannt weden?