Kind wird 18. Änderung der Wohngeldberechnung?

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  • Hallo


    Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Kinder, die 18 geworden sind bei der Berechnung des Wohngeldes anders berücksichtigt werden.
    Ich erinnere mich nicht genau an die Fachwörter...."Bedarfsgemeinschaft" , vielleicht?




    Ich habe kein eigenes Einkommen, lebe von Kindergeld und Wohngeld und Unterhalt.


    Geht das 18 jährige Kind arbeiten, würde mir dieser Lohn ja als Einkommen angerechnet.


    Gibt es da keine Sonderregelung für, weil ein volljähriger Mensch ja eigentlich für sich selbst verantwortlich ist?

  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Kein Hartz , kein ALG, kein Kindergeldzuschlag, kein Erziehungsgeld.


    Nur reines Wohngeld und Kindergeld und Kindsunterhalt.



    18 jähriger geht noch in Schule, wohnt zuhause, hat 400 Euro Nebenjob.

  • dann ändert sich auch mit dem 18 Geburtstag nichts. Du musst wie vorher auch schon von ihm eine Schulbescheinigung und Nachweis über Unterhalt und 400 € Job vorlegen aber erst mit dem neuen Antrag wenn der alte Bewilligungszeitraum abgelaufen ist


    Gruss Andy