Hallo
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Kinder, die 18 geworden sind bei der Berechnung des Wohngeldes anders berücksichtigt werden.
Ich erinnere mich nicht genau an die Fachwörter...."Bedarfsgemeinschaft" , vielleicht?
Ich habe kein eigenes Einkommen, lebe von Kindergeld und Wohngeld und Unterhalt.
Geht das 18 jährige Kind arbeiten, würde mir dieser Lohn ja als Einkommen angerechnet.
Gibt es da keine Sonderregelung für, weil ein volljähriger Mensch ja eigentlich für sich selbst verantwortlich ist?