Kindergeld nach Trennung, 2 Kinder

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  • Hallo auch,


    folgender Sachverhalt:


    Meine Ehefrau trennte sich 09/2010 wegen einem anderen Mann von mir, wir haben 2 gemeinsame Kinder. Sie meldete beide gegen meinen Willen an einem neuen Wohnort an und änderte damit den Hauptwohnsitz beider gegen meinen Willen.
    Wir praktizieren ein Wechselmodel, bei dem beide Kinder zu 50% bei beiden Elternteilen leben.
    Sie beansprucht das Kindergeld für beide Kids komplett für sich und ist in keinster Weise bereit, davon etwas abzutreten. von dem Geld kommt bei den Kindern so gut nichts an. Ich möchte eines der beiden Kindergelder haben. Wie sieht die Rechtslage dazu aus??


    Mfg, Jens

  • Wie sieht die Rechtslage dazu aus??


    Die Meldung als Hauptwohnsitz kann ein Indiz für die Familienkasse sein, wo sich das Kind regelmäßig aufhält. Widerspricht der andere Elternteil dem aber, hat es für die Familienkasse keine Bedeutung mehr. Dann müssen anderen Nachweise über den Aufenthaltsort der Kinder vorgelegt werden.


    § 64 Abs. 2 EStG: Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten.


    Kann die Haushaltsaufnahme nicht festgestellt werden (zum Bsp. wg. Wechselmodell) und wird auch keine Berechtigtenbestimmung durch die Eltern getroffen, werdet ihr euch ans Gericht wenden müssen.


    Wie sieht es mit den Unterhaltszahlungen aus? Beim Unterhalt wird das Kindergeld berücksichtigt und hierüber sichergestellt, dass jeder Elternteil seinen Anteil am Kindergeld erhält.
    Unterhalt beim echten Wechselmodell

  • Hallo und zunächst vielen Dank für die rasche Antwort.


    Aufgrung des Wechselmodells zahle ich keinen Unterhalt, da ich genauso den Natural- als auch den Barunterhalt für die Kinder leiste, wie meine von mir getrennt lebende Frau. Beide sind wie gesagt zu etwa 50% bei mir und ihr! Unterhalt brauche ich auch an sie nicht zahlen, da mein Einkommen nicht so hoch ist, als da was für sie übrig bleiben würde(gibt da ja entsprechende Pauschalen, die ich von meinem Gehalt abziehen konnte(Fahrtkosten etc.))
    Ich finde es einfach dreist, dass sie das gesamte Geld für sich beansprucht. Gibt es da rechtliche Grundlagen, ob in dem Fall beide Anspruch haben?? Ich habe gelesen, dass beide Anspruch auf das Kindergeld haben.
    Da sie aber seit 09/2010 beide Kindergelder für sich beansprucht, wäre sie mir gegenüber zur Rückzahlung eines Kindergeldes für die entsprechenden Monate verpflichtet, oder??

  • Aufgrung des Wechselmodells zahle ich keinen Unterhalt, da ich genauso den Natural- als auch den Barunterhalt für die Kinder leiste, wie meine von mir getrennt lebende Frau.


    Wenn ihr ungefähr gleich verdient, wäre es korrekt. Ansonsten siehe Link oben.


    Ich habe gelesen, dass beide Anspruch auf das Kindergeld haben. Gibt es da rechtliche Grundlagen, ob in dem Fall beide Anspruch haben??


    Grundsätzlich sind beide Elternteile kindergeldberechtigt. Aber einer muss vorrangig berechtigt sein, um das Kindergeld ausgezahlt zu bekommen.
    Die Berechtigtenbestimmung erfolgt entweder per Gesetz (siehe § 64 EStG) oder, wenn dies nicht eindeutig ist, durch die Eltern.


    Das Kindergeld für ein Kind ist nicht teilbar. Ihr müsstest einvernehmlich erklären, wer für welches Kind vorrangig berechtigt ist. Geschieht das nicht, müsste geklagt werden.


    Da sie aber seit 09/2010 beide Kindergelder für sich beansprucht, wäre sie mir gegenüber zur Rückzahlung eines Kindergeldes für die entsprechenden Monate verpflichtet, oder??


    Was hast du bisher unternommen um das Geld zu bekommen?
    Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse gestellt?
    Kindesunterhalt in Höhe des Kindergeldes (schriftlich) von der Mutter gefordert?