Unterhalt für Studentin ohne Bafög-Anspruch

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  • Hallo, ich bin 20 Jahre alt und studiere seid dem Wintersemster 2010/2011 an einer FH.


    Meine Frage wäre, wie mein Anspruche gegenüber meiner Eltern aussieht. Ich wohne über die Woche in einer anderen Stadt Miete mit allem drum und dran 190€. Semsterbeiträge 300€ mit Sozialbeiträgen und Semesterteicket.
    Ich habe kein Anspruch auf Bafög und noch 2 Schwestern, wobei eine noch in der Ausbildung ist und auch kein Kindergeld mehr bekommt und eine weitere in einer Rehaausbildung mit ca. 100€ Bezuschussung vom Arbeitsamt. Beide wohnen noch zu hause.


    Wie viel meine Eltern wirklich verdienen, möchten sie mir nicht sagen ich schätze aber, bei meiner Mama das Netto Einkommen auf 1200€ bei meinem Papa denke ich so um die 6000€.


    Am Anfang des Studiums haben wir uns darauf geeinigt (als ich noch zuhause gewohnt habe) dass ich das was andere an Bafög bekommen ich auch bekomme und meinen Eltern dann wider zurück zahle.das waren zu dem Zeitpunkt 370€ im Monat wovon ich dann noch die Studienbeiträge gezahlt habe.
    Mit Wohnung erhöht sich der Bafög-Satz um 100€ und Kindergeld, wo ich auch nicht genau weiß was meine Eltern für mich als 2. Geborene bekommen.
    in meiner Rechnung mit 150€ komme ich dann insgesamt auf 620€, die ich bis auf das Kindergeld auch wider zurückzahlen müsste.


    Gibt es irgendwo einschlägige Bestimmungen wo ich nachsehen kann was mir von meinen Eltern zusteht?
    Wie ist das mit Nebeneinkommen muss ich das dann noch abziehen oder nicht?
    In einem Artikel hier über den Gesamtunterhaltsbedarf habe ich nachgelesen dass man als Student Anspruch auf 640€ mit Wohnung hat, ich habe aber nicht verstanden ob da dann noch Kindergeld oben drauf kommt, und ob sich das bei mir verringert, da ich nur 190€ und nicht 270€ für die Wohnung zahle.
    Muss ich von dem Geld dann noch die Studiengebühren zahlen?

  • Wie viel meine Eltern wirklich verdienen, möchten sie mir nicht sagen ich schätze aber, bei meiner Mama das Netto Einkommen auf 1200€ bei meinem Papa denke ich so um die 6000€.


    Ihr Einkommen, zumindest das vom vorletzten Jahr, müsste im BAföG-Bescheid stehen.


    Ich vermute mal du bekommst kein BaföG, da deine Eltern zuviel verdienen.


    Kindergeld sind 184 €, ist überall nachzulesen ;)


    Am Anfang des Studiums haben wir uns darauf geeinigt (als ich noch zuhause gewohnt habe) dass ich das was andere an Bafög bekommen ich auch bekomme und meinen Eltern dann wider zurück zahle.


    Deine Eltern schulden dir eine abgeschlossene Ausbildung. Es dürfte rechtlich nicht durchsetzbar sein, den Unterhalt später wieder zurückzufordern.


    Gibt es irgendwo einschlägige Bestimmungen wo ich nachsehen kann was mir von meinen Eltern zusteht?


    Ja, die Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle. Und die Unterhaltsrichtlinien des zuständigen OLGs.
    Dir stehen, inkl. Kindergeld, 670 € zu.
    Sollte bei der Krankenversicherung keine Familienversicherung möglich sein (z.B. weil deine Eltern privat versichert sind), müssen deine Eltern zusätzlich die KV bezahlen.


    Wie ist das mit Nebeneinkommen muss ich das dann noch abziehen oder nicht?


    § 1577 BGB: Einkünfte, die den vollen Unterhalt übersteigen, sind insoweit anzurechnen, als dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse der Billigkeit entspricht.


    Schau mal in die Unterhaltsrichtlinien. Die Tätigkeit wäre zwar überobligatorisch, aber die Hälfte kann i.d.R. angerechnet werden.


    Muss ich von dem Geld dann noch die Studiengebühren zahlen?


    Nein, aber zahlst du die überhaupt? Du erwähnst oben nur den Semesterbeitrag.