Elternunabhängiges Bafög

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  • Hallu zusammen,


    ich blick langsam nicht mehr durch mit dem Bafög...ich hoffe von Euch kann mir da jmd weiterhelfen :confused:


    Ich will ab Sep'08 ein Berufskolleg in Stuttgart besuchen um mein Abitur nachzuholen. Auf der Homepage des Kollegs steht:


    Kollegiatinnen und Kollegiaten erhalten bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen elternunabhängiges BaföG, das nicht zurückgezahlt werden muss.


    Ist halt nun die Frage was die gesetzlichen Vorraussetzungen sind :)


    Ich hab ne 2 1/2 jährige Ausbildung zum Bankkaufmann und hab anschliesend noch ein halbes Jahr "richtig" weitergearbeitet.


    Danach hab ich die Fachhochschulreife erworben. Anschließend habe ich eine Ausbildung angefangen (ich war so um die 2 1/2 Jahre anwesend), die ich aber krankheitsbedingt nicht zu enden führen konnte.


    Ich bin nun seit mehr als 1 1/2 Jahren krank geschrieben und bekomme momentan Geld von meiner privaten BU-Versicherung und vom Arbeitsamt ein paar Euro. Wegen der Krankheit musste ich meine Wohnung aufgeben und wieder bei meinen Eltern einziehen.


    Da es mir nun wieder ein wenig besser geht will ich ab Sep auf das Kolleg gehen. Wenn ich die Vorraussetzungen für das unabhängige Bafög aber richtig verstanden habe, steht mir das eigentlich gar nicht zu oder? (da ich ja noch keine 3 Jahre gearbeitet habe....Ausbildung wird ja nicht anerkannt und Krankgeschrieben bin ich ja "erst" seit 1 1/2 Jahren....)


    Kann mir von euch jmd sagen was jetzt stimmt? Die Frau vim Kolleg hat nämlich gemeint ich würde das bafög bekommen:confused: (die auf dem Amt sagt Nein hmmm...)


    Vielen Dank


    mimmi

  • Wie heißt das Kolleg oder Berufskolleg in Stuttgart?


    Zunächst kann ich dir folgendes mitteilen:
    Man muss zwischen "Kolleg" und "Berufskolleg" unterscheiden. Beim Besuch eines Kollegs wird IMMER elternunabhängig gefördert (§ 11 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BAföG).

  • Ja, das ist ein Kolleg. . Der Besuch eines Kollegs berechtigt bereits zum elternunabhängigen BaföG nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG:


    "Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende
    1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht

  • Für den Besuch des Kolping Kollegs Stuttgart musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:


    "Berufliche Voraussetzungen:


    Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens 3jährige Berufstätigkeit, wobei auch Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Kindererziehung berücksichtigt werden können.


    Schulische Voraussetzungen:


    Mittlerer Bildungsabschluss und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. "


    http://www.kolping-bildungswerk.de/518.0.html


    Wenn du die Voraussetzungen für das Kolleg erfüllst, dann erfüllst du gleichzeitig die Voraussetzungen für das elternunabhängige BAföG nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG.


    Auf die Erwerbstätigkeit kommt es nur dann an, wenn du elternunabhängige Förderung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nummern 3 und 4 haben willst. Das ist bei dir ja nicht der Fall.

  • Die Frau vom Kolleg hat recht. Ich rate dir, den BAföG-Antrag unbedingt zu stellen.
    Dafür brauchst du:
    1.Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung)
    2. Schulischer und beruflicher Werdegang" (Anlage zu Formblatt 1)
    3. Formblatt 2 (Bescheinigung nach § 9 BAföG, Schulbescheinigung). Diese ist vom Kolping Kolleg auszufüllen und zu unterschreiben.


    Schick die Formblätter per Post zum Amt für Ausbildungsförderung oder wirf sie dort in den Briefkasten. Dann vermeidest du Diskussionen mit der Dame vom Amt.
    Alle Antragsunterlagen solltest du in Kopie in einem Ordner abheften.

  • Wow Nataly,


    vielen vielen Dank für deine Antworten :) Hast mir echt weitergeholfen!!! Falls Du mal zufällig in Stuttgart unterwegs bist, sag bescheid! Dann lad ich Dich von meinem Bafög auf ein Eis ein! :)


    Gruß
    Markus