Unterhaltspflicht

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  • Hallo,


    Ich habe letzte Woche von einem Bafögberater erfahren, dass ich die sogenannten Vorausleistungen beantragen kann.
    Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung, habe danach 1 1/2 Jahre gearbeitet und dann ein Studium begonnen. Im letzten Bewilligungszeitraum habe ich 400 Euro Bafög erhalten und neben her noch gearbeitet, sodass ich gut mit dem Geld ausgekommen bin. Nun gab es eine Veränderung im Geschwisterbereich und das neue Bafög beträgt 40 Euro. Da mein Vater aber nicht zahlt, habe ich momentan ein relativ großes Problem...
    Meine Frage ist nun, ob mein Vater mir noch unterhaltsverpflichtet ist, oder aufgrund der 1 1/2 jährigen Berufstätigkeit nicht mehr. Unterhaltsklagen ihm gegenüber möchte ich vermeiden!
    Vielen Dank schonmal für Antworten.

  • Hier ist nicht zwingend die Berufstätigkeit von 1,5 Jahren relevant, sondern deine erste Berufsausbildung. Wenn das Studium nicht im Zusammenhang mit deiner Ausbildung steht, hätte dein Vater seine Pflicht erfüllt, indem er die erste Berufsausbildung finanziert hat. Steht das Studium aber im Zusammenhang mit deiner ersten Ausbildung, so wäre es eine Fortführung der Erstausbildung und die Unterhaltspflicht würde weiterhin bestehen.