Meister Bafög & Sozialleistungen??!

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hallo zusammen!


    In der Hoffung das mir hier jemand ein paar Tips geben kann möchte ich mal kurz meinen Fall schildern.


    Anfang Feb. diesen Jahres habe ich einen Antrag auf Meister Bafög gestellt. Zum 22.03 erhielt ich dann meinen Bescheid über die bewilligten Leistungen bestehend aus einem Zuschuss und einem Dahrlehnsanspruch gegenüber der KFW Bank.


    Erstmalig werden Leistungen zum 15.04 angewiesen (Zuschuss für 2 Monate 580Euro bzw. die Lehrgangsgebühren rund 1450).


    Da das Amt für Ausbildungsförderung, meine Daten der KFW Bank erst Ende letzter Woche übermittelt hat, fehlen mir rund 420 Euro jeden Monat um meine Fix Kosten (Miete,Strom, Krankenkasse, ect...) abzudecken.


    Die Bearbeitung des Dahrlehnantrages soll laut KFW Bank etwa 4 Wochen dauern.


    Dies bedeutet das ich zur Zeit ein monatl. Einkommen von ca. 290 Euro habe. Davon kann ich meine Kosten leider nicht abdecken.


    Eine Vorauszahlung durch das Amt ist leider nicht möglich und die KFW Bank sieht zur Zeit auch keine Möglichkeit einer vorzeitigen Auszahlung da meine Daten momentan noch nicht einmal in Ihrem System geführt werden.


    Hat jemand eine Idee wie ich die zwischenzeitliche Finanzielle Durststrecke überbrücken kann? Gibt es vieleicht einen Anspruch auf Sozialleistungen (als Dahrlehn oder ähnl.)???


    Ich bin für jede Antwort dankbar :)

  • Es besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II für die ungedeckten Kosten der Unterkunft zu erhalten. Hier müsstest du dich bei deiner Arbeitsagentur an die Leistungsabteilung wenden und einen Antrag stellen.

  • Hallo,


    ich muß pikary leider widersprechen: er meinte wahrscheinlich nicht ALG II, sondern die Mietbeihilfe, die vom Jobcenter gewährt wird. Allerdings sehe ich hier nicht einen Anspruch. Ein Anspruch auf das ALG II selbst besteht prinzipiell nicht.


    Je nach Ausbildungsart könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.


    Was nun die Durststrecke betrifft: Deine Frage ist irgendwie sinnlos. Du schreibst am 16. April


    Zitat

    Erstmalig werden Leistungen zum 15.04 angewiesen (Zuschuss für 2 Monate 580Euro bzw. die Lehrgangsgebühren rund 1450).


    Wo ist da denn eine "Durststrecke"?


    Abgesehen davon - Du hast den Antrag am 22.03. gestellt. Nach Deinen Angaben wird über den Kreditanteil binnen 4 Wochen entschieden. Das wäre dann durchaus noch vertretbar - andere Leistungen bekommst Du auch nicht schneller.


    Du kannst versuchen, bei Deinem örtlichen Jobcenter Leistungen auf Darlehensbasis zu erhalten, was dann mit der fälligen Rückzahlung des Meister-BaföGs verrechnet wird. Allerdings sehe ich da kaum Erfolgschancen, da ja selbst nach Deinen eigenen Angaben die Leistungen in einem überschaubaren Zeitraum gezahlt werden.


    Gruß!