Hallo ihr Lieben,
leider haben meine Freundin und ich ein ziemlich großes Problem.
Ich bin Student und bekomme den Bafög-Höchstsatz, also knapp 600€. Dazu bekomme ich noch Unterhalt und Kindergeld von meiner Mutter überwiesen, 500€. Ich bekomme also 1100€ im Monat.
Unsere Wohnung kostet 320€ kalt, 50€ Nebenkosten, 95€ Strom und Gas, also zusammen mit anderen Ausgaben wie Telefon udn Versicherun etwas über 500€.
Bevor meine Freundin 18 geworden ist, hat sie vom Jugendamt Hilfe bekommen. Diese Hilfe war im Prinzip gestaltet wie ALG2. Also ca. 360€ zum Leben, die Hälfte der Miete und die Hälfte des Gaspreises.
Das Kindergeld wurde mit den 360€ verrechnet, ging also an das Jugendamt.
Im Januar hatten wir dann einen ALG2 Antrag gestellt, da meine Freundin im Februar 18wurde und das Jugendamt daraufhin die Hilfe eingestellt hat. Der ALG2 Antrag wurde abgelehnt, da ich ja 1100€ zur Verfügung hätte und einen errechneten Einkommensüberhang von ca. 600€.
Daraufhin wurden wir zur Wohngeldstelle verwiesen, dort könnte ja noch etwas rausspringen.
Leider gestaltet sich die Mitarbeit der Dame im Jobcenter etwas schwierig, da ihr immer dann, wenn ich Sie besucht habe und schon wieder daheim war, wieder etwas wichtiges eingefallen ist. Außerdem erfährt man solche Dinge, wie z.B. Kindergeld von den Eltern als Einkommen berechnet und Kindergeld von der Kasse nicht als Einkommen berechnet auch erst nach ca. einem Monat.
Also müssen wir erst mal das Kindergeld direkt von der Kasse bekommen.
Was mich am meisten aufregt ist aber die Tatsache, dass die nette Dame imemr wenn wir dort sind, meint dass meine Freundin irgendwoher doch Geld bekommen müsse, aber nicht ihren Arsch in Bewegung setzt und mal endlich losrechnet. Es fällt ihr ja immer wieder etwas ein was Sie haben muss -.-
Was mich jetzt aber am meisten interessiert ist die Frage, ob nach §6.11 WoGG und §7.2 WoGG ich als Bafög-Empfänger vom Wohngeld ausgeschlossen bin (laut meinem Bafög-Bearbeiter natürlich JA) und ob ich dann bei der Berechnung des Wohngeldes ausgeschlossen werden müsste.
Beim ALG2 werde ich, da ja eine Partnerschaft besteht, mit einbezogen (dass erfährt man ja auch erst danach, sonst hätte man das alles von vorneherein anders gemacht!!!)
Ich würde mich über eure Antworten und eure Tipps sehr freuen, wir sind auch schon am Überlegen ob wir uns vom Gericht nicht einen Anwalt stellen lassen sollen um mal alles "professionell" durchzugehen....
Liebe Grüße, Lucas