Hallo, mein Sohn studiert, meine Ex u. ich sind geschieden.
Er bekommt Bafög und gem. Einkommensanrechnung im Bafög Bescheid sind wir zu unterschiedlich hohen Zahlungen, je nach Höhe des Einkommens, veranlagt (Feld -96- Bafög Bescheid).
Frage: Ist von diesem Betrag noch das hälftige Kindergeld oder evtl. auch prozentual mehr oder weniger davon, im Verhältnis der Höhe der Leistungen von meiner Ex und mir (ich zahle ca. das 6-Fache der Zahlung meiner Ex) abzuziehen?
Ich konnte das bis heute noch nicht rausfinden.
Vielen Dank!