hallo,
ich bin neu hier, und hätte gerne einen rat,
wir haben eine 19 jährige Tochter. nach ihrem schulabschluss begann sie eine lehre als köchin, dieses war etwas ausserhalb unseres wohnortes, wir haben ihr ein zimmer und sonstiges finanziert.in der probezeit wurde sie gekündigt. wir fanden eine neue lehrstelle für sie, innerhalb unseres wohnortes, sie zog wieder zu hause ein, auch das finanzierten wir weiter. auch in dieser ausbildung kam sie nicht über die probezeit hinaus. dann begann sie ein 1jähriges praktikum bei der AWO, um eine ausbildung als altenpflegerin zu bekommen. Während dieses Praktikums, bekam sie keinerlei vergütung, krankenversichert über mich.Finanziert wurde sie über uns. im okt.2010 bekam sie bei der AWO eine lehrstelle, als altenpflegerin. die probezeit endet am 31.3.2011. am montag hat sie ihre kündigung bekommen, somit die 3. lehrstelle durch faulheit in der berufsschule versaut. wir haben sie rausgeworfen, sie wohnt zur zeit bei ihrem freund.jetzt möchte sie von uns unterhalt damit wir ihren faulen alltag unterstützen? meine frage,ist sie im recht? muß ich wirklich die faulheit und arroganz meiner tochter weiter finanzieren?
ich freue mich über jeden rat, dankeschön.
lg sonich
unterhaltspflicht?
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Hallo sonich,
also Faulheit müsst ihr nicht unterstützen. Wenn sie nichts macht - kann sie auch nichts verlangen. ....ganz einfach. Sie muss- da volljährig und keine Ausbildung, sich ganz allein um ihren Lebensunterhalt kümmern.
Sollte sie nochmals eine Ausbildung beginnen, dann müsste geprüft werden ob!!ihr überhaupt noch Unterhaltspflichtig seit.(Einzelfallprüfung)
Natürlich stellt sich hier weiterhin die Frage, ob sie nicht wieder zu Hause einziehen muss - da noch unter 25 Jahre alt.
Hartz 4 würde sie nämlich nicht erhalten, hier berufen sich die Ämter wieder auf die Unterhaltspflicht der Eltern.Teufelskreis....
Aber wenn es so ist, muss sie daheim Kostgeld zahlen und wäre gezwungen arbeiten zu gehen....denn Unterhalt in Bar kann sie dann nicht verlangen - wenn sie nur faul rum sitzt!
Also sie ist jetzt in der Pflicht etwas zu tun!! Ausbildung oder Jobben... -
hallo tantamarie, erstmal danke ich dir für deine antwort.
wie es aussieht lag ich ja gar nicht soo falsch....ich möchte noch ganz gern etwas dazu fügen, als am montag die kündigung ausgesprochen würde, bekam sie von ihrer chefin ein arbeitsangebot. das sah so aus, dass sie dort in der awo weiterarbeiten könnte, normal angestellt, nur ein etwas eingeschränkterer arbeitsbereich, vom prinzip her schon das gleiche, nur eben etwas minderwertiger. dieses hat sie sofort abgelehnt, sie hätte es nicht nötig.
jetzt hat sie sich arbeitslos gemeldet zum 1.4..
mit dem bei uns wieder einziehen; ich sagte ihr,als sie ging, wenn sie zur besinnung gekommen ist, unsere tür steht immer noch für sie offen, unter der bedingung, dass sie sich mit uns hinsetzt, und wir überlegen gemeinsam, mal wieder, wie es mit ihr weitergehen soll...auch dies hat sie abgelehnt...sie hat heute post bekommen, und ich habe das gefühl, sie hat sich schon umgemeldet, ich weiß es aber nicht genau... im briefkasten habe ich heute ein schreiben zur feststellung des unterhaltes für sie, ich soll ausserdem meine vermögensverhältnisse offen legen...ich bin etwas sprachlos -
Hallo sonich,
bleibe erst einmal ganz entspannt.....
Von wem kam dieses Schreiben denn??? Von einem Anwalt?
Also wenn sie Unterhalt möchte, dann muss sie ihre Bedürftigkeit nachweisen!!! Dies geht nur mit Vorlage eines Lehrvertrages etc.
Erst dann musst du hier irgend welche Einkommensnachweise vorlegen.
Es interessiert hier NUR Dein/Euer bereinigtes Einkommen der letzten 12 Monate und kein Vermögen usw...
Sonst geht erst einmal garnichts.
Ihr könnt ebenfalls bestimmen wie ihr den Unterhalt (wenn überhaupt gezahlt) gewährt. Also einfach ausziehen obwohl ein Zimmer daheim zur Verfügung steht ...ist nicht.Das Kindergeld bekommst Du noch? Falls Sie ausbildungssuchend gemeldet ist, erhält sie weiterhin Kindergeld - ansonsten musst du die Zahlungsinstellung erwirken.
Nicht das Du am Ende alles zurückzahlen musst.
Erst wenn sie eine Ausbildung beginnt, kann das Kindergeld erneut beantragt werden.
Fakt ist: Wenn sie nichts tut...kann sie keinen Unterhalt verlangen.
Die Arge kann bzw. wird verlangen, dass sie wieder daheim einzieht sonst gibt es auch von da keinen Cent.
ALso ganz ehrlich....ich beneide Euch nicht.
Nehmt Euch, wenn es wirklich notwendig wird einen guten Familienanwalt und teilt ihm chronologisch den Werdegang Eures Kindes mit. Es kann nämlich durchaus sein, dass sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat.
Lasst Euch nicht einschüchtern von ihren Forderungen, dass Mädel kann und muss jetzt für sich allein sorgen - wenn sie eben keine Ausbildung anstrebt.
Viel Glück
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hallo tantemarie,
danke für deine antwort.
diese beiden schreiben kamen vom arbeitsamt, ich denke mal sie hat hartz 4 beantragt? ich weiß es nicht, sie redet nicht mit uns. ich habe bisher überhaupt noch gar nichts ausgefüllt, ich bin total verunsichert.kindergeld haben wir noch bekommen, wir haben es jedoch schon abgemeldet zum 31.3. ,da sie ja nicht mehr hier wohnt und wir ja damit nicht mehr kindergeldberechtigt sind. ich sagte ihr, wenn sie kindergeld weiterhin beanspruchen will, dann soll sie es für sich selbst beantragen, sie ist volljährig und damit für sich selbst verantwortlich.
ich möchte in diesem zusammenhang einmal klar stellen, dass wir unserer tochter absolut nicht böses wollen,wir haben sie immer unterstützt,wo es uns möglich war,sie aus allem rausgeholt, wenn sie mist gebaut hatte, usw...es geht hier um ein wohlbehütetes einzelkind, dem das alles anscheinend zu kopf gestiegen ist.wir würden sie auch jetzt weiter unterstützen, unter anderen umständen... es steht ihr nicht nur ein zimmer zur verfügung , sondern 2 mit bad...
ich denke, wenn sie das weiter so treibt, dann werden wir sicher nicht um einen anwalt herum kommen, denn ich denke, eltern haben nicht nur pflichten, sondern auch rechte, genau so wie das für kinder gilt...
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Hallo sonich,
erst einmal musst Du hier nichts klar stellen. Eltern werden immer alles daran setzen, dass es ihren Kindern gut geht. Ich denke aber, sorry... das es eurem Prinzesschen etwas zu gut ging.;-)
Ich habe auch einen erwachsenen Sohn, habe ihn auch immer unterstützt, doch muss ich sagen, er hat von mir nicht jede Hilfe bzw. Unterstützung ohne eine Gegenleistung erhalten.
Mit jetzt 23 Jahren hat er alles erreicht was er wollte, ist sehr selbständig geworden,hat einen guten Job und lebt in eigener Wohnung.Jetzt zu deiner Tochter. ALso ich weiß nicht, wie hoch Euer Familieneinkommen ist, aber ich denke Deine Tochter wird kein Hartz 4 erhalten, schon garnicht Wohnzuschuss o.ä.
Da kann sie machen was sie will....sie muss zu Hause wieder einziehen.
Ein "Dach übern Kopf "und ein Bett könnt ihr ihr bieten- mehr müsst ihr nicht tun. Solange sie nur faulenzt erhält sie nichts Bares.Wenn sie bei ihrem Freund wohnen will- dann bitte auf seine Kosten oder sie muss arbeiten.
Ich hoffe nur das ihr nicht nachgebt und ihr Geld für ihr Faulenzer leben überweist....aber ich denke ihr werdet ihr jetzt einen Denkzettel verpassen. Klingt hart aber das braucht sie jetzt. Tipp: macht einen Termin beim Arbeitsamt und schildert die Situation ehe ihr alles offen legt.Und selbst wenn ihr alles ausfüllt, wird das Ergebnis ernüchternt für Eure Tochter sein.
Im Moment benötigt ihr da sicher noch keinen Anwalt.
Viel Glück