Hallo,
ich bin Student und bin über der Regelstudienzeit, wodurch ich kein BAFöG mehr erhalte. Nun muss ich zum nächsten oder allerspätestens übernächsten Monat meine Wohnung aufgeben.
Jetzt bin ich natürlich auf der Suche nach Möglichkeiten mir eine neue Wohnung zu finanzieren.
Mein Einkommen setzt sich z.Z. zusammen aus:
1) Vertretungsjob auf 400,- Basis: Durchschnittlich 200,- monatlich
2) Kindergeld in Höhe von 160,-
Nun muss ich ja für das Wohngeld ein MEK von 80% aus der Summe des Regelsatzes (364€), der Warmmiete (+Strom) und Mehrbedarf (54€) haben.
Da ich momentan noch keine Wohnung habe, kann ich noch nicht angeben wieviel die WM+Strom sein wird, aber auf jeden Fall unter 250€.
Es ist klar, dass ich mit den obigen Einnahmen nicht über die MEK-Grenze komme, um das Wohngeld zu beziehen.
Als ich allerdings wusste, dass ich über der Regelstudienzeit bleibe, habe ich einen Teil des erhaltenen BAFöG-Geldes angespart, um damit später (also jetzt) über die Runden zu kommen.
Wenn ich das theoretisch kurz durchrechne (WM+Strom=250€), dann komme ich auf ein MEK von 534€.
Dementsprechend müsste ich auf mein jetziges EInkommen von 360€ monatlich noch 174€ aus meinem Vermögen aufwenden, um das MEK zu erreichen. Das wäre für mich möglich.
Daher würde ich gerne die Frage stellen, ob ich dieses Geld/Vermögen überhaupt benutzen darf, um damit auf das erforderliche MEK zu kommen. Ich habe es ja dafür angespart, um ohne BAFöG-Förderung weiter über die Runden zu kommen.
Gruß