WG Mietzuschuss möglich? - Fragen und Angaben

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  • Hallo liebe Forumer!
    Ich bin neu hier und habe einige Artikel schon gelesen, bin aber noch nicht ganz auf einen Beitrag gestoßen, der meiner Situation ähnelt.


    Zusammenfassung:
    Studentin, nur noch für das SoSe 2011 (bis Oktober 2011).
    Kein Bafög mehr, da die Regelstudienzeit überschritten wurde.
    Habe ein Jahr Kfw-Kredit erhalten, den ich seit Okt. 2010 bereits monatlich tilge.
    Zwei Beschäftigungen als Honorarkraft. Zusammen monatlich insgesamt maximal 400 Euro.
    Meine Eltern zahlen mir monatlich 300 Euro. Manchmal mehr.


    Ich wohne in einer WG.
    Ich habe drei weitere Mitbewohner.
    Alle Studenten.
    Jeder hat ein Zimmer.
    Kaltmiete: 660 Euro
    BKVorauszahlung inkl. Heizung: 450 Euro
    Eine Trennung von Heizkosten und Betriebskosten haben wir nicht im Vertrag stehen, bzw. wird nach jährlichem Verbrauch abgerechnet.
    Zuzüglich Strom: etwa 120 Euro


    Der Mietvertrag ist für alle gleich. Wir teilen die Miet-/BK- und Stromkosten durch vier Personen.
    Für jeden also:
    165 Euro Kaltmiete
    115 Euro BKVorauszahlung inkl. Heizung
    30 Euro Strom



    Könnte ein Mietzuschuss für mich in Frage kommen?
    Auch wenn der BWZ möglicherweise nicht für 12 Monate greifen würde (ich gehe jetzt nur bis zum Ende des Studentenstatus aus)?


    Sofern ein Mietzuschuss in Frage kommen würde, was müssen meine Mitbewohner mit angeben?
    Braucht die zuständige Stelle auch Angaben zu deren Finanzierung seitens der Eltern?


    Dürfte ein weiterer Mitbewohner der WG auch einen eigenen Antrag auf Mietzuschuss stellen, da es evtl. auch zustehen könnte?


    Ich arbeite ja auf Honorarbasis. Die letzten 4 Monate von 2010 habe ich weniger gearbeitet aufgrund der Prüfungen. Wird dann das Jahresgehalt berücksichtigt, oder das Monatsgehalt?


    Da sich die monatliche BKVorauszahlung in diesem Kalenderjahr erhöht hat und damit auch die Gesamtmiete, zählt dann für die zuständige Stelle die aktuelle Miete oder die der letzten 12 Monate (wobei ja dann zwei unterschiedliche Mietangaben zusammenkommen würden)?


    Puh, ich hoffe, dass ich die wichtigsten Angaben zusammengefasst habe und ihr mir weiterhelfen könnt.


    Ich bedanke mich schonmal für jeden Tipp und Rat!
    Lorelei82 :)

  • Hallo,


    Du kannst einen Wohngeldantrag stellen, wobei die finanziellen Verhältnisse der Mitmieter nicht interessieren. Ausschlaggebend ist die aktuelle Miete und das durchschnittliche Monatseinkommen.


    Gruß!

  • Hallo Hoppel,


    vielen Dank für deine Antwort!


    Noch eine ergänzende Frage:
    Im Antrag ist anzugeben, ob zur Gesamtmiete auch Heizungskosten enthalten sind. Dies trifft ja für meinen Fall zu.
    Man muss eintragen, in welcher Höhe. Da nun die Heizkosten verbrauchsabhängig von den Betriebskosten am Ende des folgenden Jahres uns mitgeteilt werden (von 2009 also Ende 2010/ von 2010 dann Ende 2011), kann ich natürlich nicht sagen, inwiefern der konkrete Abzug bzw. der konkrete Betrag monatlich für die Heizkosten betragen.


    Da nun aber, wie ich gelesen habe, für 2011 die Heizkosten nicht mehr berücksichtigt werden, wie muss ich dann vorgehen?


    Vielen Dank und Gruß
    Lorelei82