schülerbafög trotz abgeschl. ausbildung und studium?

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  • hallo, ich hoffe jemand kann mir helfen:
    ich bin 24, lebe seit 5 jahren nicht mehr bei meinen eltern, habe eine 2jährige abgeschlossene berufsausbildung und 4 semester studium hinter mir. das studium musste ich wegen nichtbestehen einer prüfung abbrechen. beides haben mir meine eltern finanziert. für das studium hatte ich einen nullbescheid bekommen, da meine eltern zuviel verdienen. jetzt studiere ich zur überbrückung noch 2 semester etwas anderes und fange aber im august eine neue berufsausbildung an, welche prinzipiell schüler bafög förderbar ist.
    habe ich anspruch darauf? oder ist der zug für mich schon abgefahren? welche anderen möglichkeiten auf förderung gibt es für mich?


    grüße, marla

  • Guck mal in § 7
    (3) Hat der Auszubildende


    1. aus wichtigem Grund oder


    2. aus unabweisbarem Grund


    die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters. Ein Auszubildender bricht die Ausbildung ab, wenn er den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Ein Auszubildender wechselt die Fachrichtung, wenn er einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung wird in der Regel vermutet, dass die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllt sind; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt dies nur, wenn der Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt. Bei der Bestimmung des nach den Sätzen 1 und 4 maßgeblichen Fachsemesters wird die Zahl der Semester abgezogen, die nach Entscheidung der Ausbildungsstätte aus der ursprünglich betriebenen Fachrichtung auf den neuen Studiengang angerechnet werden.


    Der Zug ist wohl abgefahren.