Hallo,
Falls die Frage schon im Forum beantwortet wurde, bitte einen Link angeben und Thema schließen. Ich hab jedenfalls nichts dazu gefunden.
seit dem August 2010 erhalte ich Wohngeld. Beim Erstantrag erhielt ich telefonisch die Auskunft, Kindergeld würde nicht dem Einkommen zugerechnet.
Im Bescheid stand dann natürlich etwas Anderes (es handelt sich wie im Titel erwähnt um weitergeleitetes Kindergeld).
Für den Weiterleistungsantrag habe ich dann mit meinen Eltern ausgemacht, dass ich nur einen Betrag von EUR 80,- monatlich erhalte (per Dauerauftrag). Nun sollen meine Eltern der Wohngeldstelle begründen, warum ich vom Kindergeld nur diesen Anteil erhalte.
Besteht wirklich eine Verpflichtung, der Wohngeldstelle eine Begründung zu geben, oder reicht nicht bereits der Nachweis der Tatsache durch den Beleg über den eingerichteten Dauerauftrag aus?
Können als Grund auch die Kosten angegeben werden, die meinen Eltern weiterhin durch die Miete für den Wohnraum entstehen, der früher durch mich genutzt wurde (also mein Kinderzimmer, zweites Bad, Nebenkosten dafür...)?
Kann mich die Wohngeldstelle verpflichten, den vollen Kindergeldanspruch ggü. meinen Eltern geltend zu machen?
Ein Abzweigungsantrag würde wahrscheinlich nicht bewilligt werden, da meine Eltern berufstätig sind.
So, falls ich noch Etwas vergessen habe, bitte nachfragen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
B