Mein Wohngeldantrag wurde abgelehnt, weil ich angeblich unter dem Mindesteinkommen liege.
Beim Bedarf wurde außer den Regelsätzen für mich und meine Familie auch die Position Sozialversicherungsbeiträge aufgeführt in der Höhe meines derzeitigen Krankenkassenbeitrages (ich bin selbstständig tätig).
Ist das so richtig?
Bei der Berechnung des Einkommens wurde dann der Krankenversicherungsbeitrag wiederum abgezogen, so dass sich jetzt sozusagen Brutto- und Netto-Einkommen gegenüberstehen. Kommt mir nicht plausibel vor.
Wer kann was darüber sagen?
MFG