Eltern in den USA weigern sich, Unterhalt zu leisten!

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  • Nabend,


    Zu meiner Situation (vielen Dank im Voraus)


    Ich, dualer USA/EU-Bürger verschaffe mir dadurch Anspruch auf BAföG, dass ich 6 Monate lang einen Job besitze, der mit meiner künftigen Ausbildung in inhaltlichem Zusammenhang steht.


    Meine Eltern spielen aber nicht mit; Die weigern sich mir Unterhaltsgeld in Deutschland zu zahlen. Und in den USA sind sie auch partout nicht dazu verpflichtet.



    Bekomme ich in diesem Fall Elternunabhängiges BAföG im Sinne des § 36? Es sieht wirklich danach aus, als würd ichs bekommen. Kann mir irgendein BAföG Profi das bestätigen?


    Grüße aus Amiland,


    Brian

  • Es gibt kein elternunabhängiges BAföG nach § 36 BAföG.


    Der § 36 regelt die Vorausleistungen durch das BAföG Amt.


    Sofern das Amt nach § 36 leistet, werden die sich das Geld von deinen Eltern erstatten lassen. Auch wenn sie in den USA leben.


    Deutsche Staatsbürger im Ausland werden von der dortigen Botschaft zur Anhörung eingeladen.


    Wie alt bist Du und was hast Du bisher in deinem Leben gemacht?

  • Also nun hat sich die Situation ein bisschen geändert. Meine Mutter hat mir jetzt ihre Daten gegeben. Sie hat aber ein Minuseinkommen und kann dies nachweisen.


    Mein Vater will aber keine seiner Daten preisgeben und hat auch nicht vor, mir Unterhalt zu leisten während des Studiums.


    Das Problem ist, meine Eltern sind keine deutschen Staatsbürger. Meine Mutter ist Britin-Amerikanerin und mein Vater Amerikaner. Und in den USA besteht keine Sorgepflicht nach dem 18. Lebensjahr. Ich bin 23 und besitze einen britischen Pass.


    Ich habe von 2008-2010 nicht-erwerbstätig in Deutschland gelebt (habe Deutsch gelernt, Studium angefangen und abgebrochen), war dann ein Jahr lang wieder in den USA, und wohne jetzt seit 05.2011 wieder in Deutschland. Ich habe noch nie BAfög beantragt.


    Seit 7.2011 bin ich als Malerhelfer beschäftigt bei €775 netto im Monat (25 Wochenstd.)


    Ich habe vor, Bauingenieurwesen zu studieren.


    Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?

  • Erkundige Dich beim für Dich zuständigen STW.
    M. E. hast Du keien Förderungsanspruch. Woher auch? Die Zeit der zu berücksichtigen Erwerbstätigkeit fehlt!


    ..... zwischen der ausgeübten Tätigkeit und dem gegenstand der Ausbildung muss grundsätzlich ein inhaltldicher Zusammenhang bestehen....
    Bei dem Beschäftigungverhältnis muss es sich um ein Arbeitsverhältnis handeln, das nicht bereits der Absicht untergeordnet ist, alsbald eine Ausbildung aufzunehmen. Dies ist i. d. Regel anzunehmen, wenn das Arbeitsverhältnis mind. seschs Monate dauert und den Lebensunterhalt sichert. Andere Tätigkeiten gelten als sog. Überbrückungstätigkeiten oder für die spätere Ausbildung notwendige Praktika.


    Du bist/warst als Malerhelfer beschäftigt. War das eine "sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit Lohnsteuerkarte u.s.w."
    Wie würdest Du die Tätigkeit als Malerhelfer beim Bauing. einordnen?
    Das würde mich schon interessieren.:cool:

  • Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Ich habe jetzt kurz über sechs Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet, und sichere mir mit diesem Job allein meinen Unterhalt.


    Architektur und Bauingenieurwesen sind meines Erachtens die zwei nächstverwandten Fächer zum Malerwesen. Andere Fächer gibts nicht, die ein Maler studieren könnte, vielleicht mit Ausnahme von Innenarchitektur.


    Als Malerhelfer arbeite ich auf diversen groß und klein Baustellen und verschaffe mir dadurch einen Einblick in die Baustellenarbeit.
    Und der Bauingenieur ist eben der, der hinter dem ganzen Bau steckt und alles plant. Der Bauingenieur macht den ersten Schritt, und wir Maler den letzten.


    Leider ist diese Klausel "inhaltlicher Zusammenhang" ziemlich subjektiv, wie es aussieht...


    Aber es kann nicht sein, das es kein "inhaltlich Zusammenhängendes" Fach gibt, was jemand an meiner Stelle studieren könnte, oder? Malerwesen gibts nicht als Studienfach.


    Ich geh erstmal morgen zum Studentenwerk und guck mal, was die sagen. Notfalls will ich mir einen Anwalt zu Rate holen :(



    Was meinst Du?

  • Und was soll der Anwalt?
    Wer soll den bezahlen?
    Welchen Anwalt - Schwerpunkt - würdest Du denn hierfür wählen?


    Erkundige Dich beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) im BIZ bei den dortigen Studienberatern.
    Eventuell können Dir diese Fachleute einen Tipp/Querverweis zwischen Ing und Maler (Anstreicher) geben.
    Diese Berater kennen sich mit zahlreiche Berufs- und Studiengruppierungen aus.
    Zumind. die BIZ-Fachberater, welche ich kenne.
    Und, nur beim BIZ zur Terminabsprache anrufen. Die Beratung schon persönlich.
    So viel Zeit muß sein.
    Eventuell ein Besuch bei der Handwerkskammer etc. einplanen.
    Das bringt m. E. mehr als ein teures Gespräch mit ´nem Anwalt.


    Ach ja, das hatte ich oben schon ´mal gefragt... was meint denn das Studentenwerk dazu?
    Ebenfall... persönliche Vorsprache bringt mehr als ein Telefonat!
    Schau auch meine Signatur :)

  • War gestern beim Studentenwerk. Die haben mir gesagt, dass die Chancen gut stehen, dass Malerhelfer-Bauingenieurwesen als zusammenhängend anerkannt wird und das ich Bafög bekomme.


    Weiß nicht, ob das mit dem Anwalt nötig wird, aber wer niedriges Einkommen hat kann ja Beratungshilfe beantragen. Die zahlt denn alle außergerichtlichen Anwaltskosten.


    Der Knackpunkt jetzt ist wahrscheinlich nicht mehr, dass ich Ausländer bin, sondern dass mein Vater seine Finanzinformationen nicht abgeben will.


    Außerdem wollen die von mir dass ich meine zwei vorherigen Studienwechsel begründe, obwohl die nicht BAfög-gefördert wurden. Das soll aber nicht problematisch werden, wie die zu verstehen gegeben haben.


    Mal sehen, was passiert...

  • Halte uns hier auf dem Laufenden,
    es interessiert mich/ uns
    Das Problem sehe ich nicht so sehr beim Einkommen Deiner Eltern.
    Deine zwei Fachwechsel sowie die Anerkennung Deiner Erwerbstätigkeit, um die Voraussetzungen zur grundsätzlichen Förderung zu erfüllen, könnten die Knackpunkte sein.
    Stelle beim STW einen "Antrag auf die Vorabentscheidung". Dann wärst Du auf der sicheren Seite, zumind. bzgl. Fachwechsel!
    Das STW wäre an den Bescheid dann 12 Monate gebunden!