Hallo zusammen!
bei mir ist folgende Situation entstanden:
1. Ich bin BA Student, entsprechend über 18, kriege festen Lohn und gelte somit als in einem Ausbildungsverhältnis (also wenn ich nachgewiesen weniger als 8000€ im Jahr verdiene kindergeldberechtigt).
2. Ich werde April heiraten.
- Nun möchte ich für Januar+Februar+März trotzdem Kindergeld haben (ab April als Ehemann ja freilich nicht mehr möglich ;D).
Dafür muss ich ja bekanntermaßen unter diese jährlichen 8000€ kommen. Da ich nur das erste viertel Jahr haben will muss ich also entsprechend anteilig mit 2000€ für die 3 Monate als Freibetragsgrenze rechnen. Ist mein Gedankengang soweit richtig?
- Falls obiges zutrifft -> Muss ich für die ersten 3 Monate mein Gehalt zusammenrechnen und schauen wie viel mir zum Freibetrag fehlen und dann beim Antrag angeben was ich alles weg rechnen möchte (Fahrkosten, Werbungskosten,etc pp)?
ODER muss ich mein voraussichtliches Jahresgehalt (dann mit Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld...) nehmen und es ebenfalls anteilig rechnen?
- Sagen wir ich habe mit allem recht, nehme mein Gehalt dieser 3 Monate, ziehe davon die 2000€ Freibetrag ab und erhalte dann die Differenz X.
Wenn ich von dem X nun Fahrgeld und Krankenkassenbeitrag (ich kann den doch ebenfalls verrechnen lassen?) abziehe bleibt immer noch ein Restbetrag Y den ich auf 0 bzw. unter 0 kriegen muss um Kindergeld für die 3 Monate zu erhalten.
- Wenn ich nun Lehrmittel (Bücher, grafischer Taschenrechner, etc) im Wert von Y (oder mehr) anschaffe, muss ich diese ebenfalls anteilig aufs Jahr verteilen oder gelten diese nur für den Anschaffungszeitraum (und würden mir somit zum Kindergeld verhelfen)?
Sehr viele Fakten und ich hoffe ihr könnt mir folgen :D!!!
Würde mich freuen wenn jemand eine Ahnung davon hat, denn ich blicke da absolut nicht durch .