Vater will Rückforderung nicht bezahlen

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  • Und gleich noch ein Problem:
    Weil mein Vater bei den ganzen Formularen gerne mal zu seinem Gunsten schätzt, kommen immer wieder Rückzahlungen zu stande.
    Nun weigert er sich aber, diese zu bezahlen. Was kann ich da machen?


    Dankeschön

  • Entschuldige, aber wie schätzt dein Vater denn die Formulare zu seinen Gunsten?
    Das verstehe ich nicht so wirklich!
    Er muss für die Jahre, für die er die Formulare ausfüllt, wahrheitsgemäße Angaben machen.
    Selbst wenn er das in den Formularen nicht täte - das Amt bezieht sich bei der Einkommensberechnung ja noch immer auf die Steuerbescheide vom Finanzamt und da kann dein Vater ja nichts dran verändern.


    Kann es sein, dass du von Aktualisierungsanträgen sprichst, die dein Vater mit seinen Schätzwerten für noch kommende Jahre ausfüllt?

  • In den Anträgen muss er ja sein Einkommen schätzen, dort gibt er zu wenig an, so dass ich mehr von Bafög-Amt, als von ihm bekomme.
    Nach Einreichen des Steuerbescheides ist dann jedes mal ne Rückzahlung fällig.

  • Da sich das BAföG-Amt nicht allein auf die Eintragungen der Eltern im Forblatt 3 verlässt, sondern immer auch Einkommensnachweise verlangt, gehe ich davon aus, dass du von Aktualisierungsanträgen sprichst.
    Alles andere macht eigentlich keinen Sinn.


    In diesem Fall hast du einen Vorbehalt in deinem BAföG-Bescheid, welcher dem Amt das Recht einräumt, das tatsächliche Einkommen deines Vaters zu überprüfen und bei Änderungen, diese in der BAföG-Berechnung, zu berücksichtigen.
    Dadurch kann es im besten Fall zu einer Nachzahlung, im schlimmsten Fall zu einer Rückforderung kommen.
    So wie bei dir.
    Das Problem ist: Es sind deine Schulden und nicht die deines Vaters.
    Du hast zu Unrecht (auch wenn es auf den Angaben deines Vaters verursacht wurde) zu hohe Leistungen bezogen und musst diese an das Amt zurückzahlen.

  • Wenn sich hierbei um die Aktualisierung nach § 24 Abs.3 BAföG handelt, kann das BAföG Amt nach § 47a BAföG u. U. auch vom Vater das Geld zurückholen.

  • Ist nur leider sehr schwer nachzuweisen, dass der Vater mutwillig falsche Angaben gemacht hat.
    In der Regel läuft die Rückforderung leider auf Kosten des Studenten.

  • Falsch. Auf Seite 2 vom Formblatt, ganz unten, über der Unterschriftenzeile, steht alles beschrieben.


    Z.B.: alle Veränderungen sind anzuzeigen, Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen sind unaufgefordert vorzulegen, OWiG und Straftat usw.


    Ich habe auf dieser Basis häufig die Rückforderungen bei dem entsprechendem Elternteil, zzgl. Zinsen, zurückgefordert und auch bekommen.


    Bußgeld und Strafanzeigen waren ebenfalls erfolgreich.

  • Ich nehme an, dass du Sachbearbeiter bist?! :)


    Dann Respekt, dass du das so handhabst und dich direkt an die Eltern wendest.
    Ich kenne es leider anders und habe oft die Erfahrung gemacht, dass es für das Amt leichter ist, die Schulden auf dem Studenten "abzuwelzen".
    Somit hoffe ich mal, dass der Sachbearbeiter von Bastian da genauso korrekt ist wie du :)

  • :D


    Jaja die lieben § :)
    Also Bastian nun hast du die Infos von einer ehemaligen Sachbearbeiterin und einem noch amtierenden Sachbearbeiter, nun dürfte ja eigentlich nix mehr schief gehen :D

  • Das Problem ist, dass mir die Rückzahlung von meiner Vorausleistung abgezogen wurde.
    Das heißt für das Studentenwerk ist die Sache wohl erledigt und mir fehlen 2.000 Euro.

  • jabog schrieb:

    Dann wende dich an deinen Vater.


    Und damit ist der Kreis geschlossen. Der TE hatte sich an seinen Vater gewandt und dieser weigert scheinbar die Rückforderung zu zahlen, weshalb der TE hier um Rat fragt. Kann diese Antwort nicht nachvollziehen.


    Das Bafögamt macht es sich hier sehr einfach und verrechnet die Rückforderung für den Vater mit der Vorauszahlung an den Studenten, obwohl es dies anders handhaben sollte und könnte (wie du auch selbst in einem deiner vorigen Posts geschrieben hast).

  • Klar macht es sich das BAföG-Amt in diesem Fall einfach.
    Aber das ist die Regel bei Rückforderungen aufgrund von Aktualisierungsanträgen. Die meisten BAföG-Ämter wenden sich mit den Schulden direkt an den Studenten.
    Ich glaube auch nicht, dass es Bastian nun noch schaffen kann, das BAföG-Amt zu überzeugen die Schulden bei seinem Vater einzutreiben, da das Amt, durch die Einbehaltung der Vorauszahlung sein Geld nun hat.


    Ich glaube da hilft nur eins: Aus der Sache lernen und keinen Antrag auf Aktualisierung vom Vater mehr einzureichen, bevor er nicht mit dem Amt geklärt hat (und zwar in schriftlicher Form), dass sie das überzahlte Geld in Zukunft beim Vater zurückfordern.
    Ob das Amt da mitspielt, ist eine andere Frage.