Hallo,
ich bin Ausländerin und mit einem Deutschen verheiratet.
In meiner Heimat studierte ich, brach dieses Studium ab, da ich mit dem Abschluss keine berufliche Anerkenung in Deutschland hätte bekommen können. Das abgebrochene Studium führt zu der selben Anerkennung in Deutschland wie ein beendetes Studium.
Mir wurde lediglich eine fachgebundene Hoschulreife bzw. die Mittlere Reife für Deutschland anerkannt.
Nun hab ich in Deutschland ein neues Studium begonnen und Bafög beantragt. Das Bafög-Amt möchte nun eine Begründung für eine weitere Ausbildung nach §7 Abs. 3 und eine Begründung für einen Fachrichtungswechsel.
Ich halte dieses für nicht gerechtfertigt.
Mit meiner Ausbildung im Ausland hätte ich hier keinen Beruf finden können. Sie brachte mir jedoch die fachgebundene Hochschulreife, mit der ich nun in Deutschland die Möglichkeit habe einen berufsqualifizierenden Abschluss zu erreichen.
Meiner Meinung nach trifft eher §7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 zu.
Sehe ich das richtig? Wie sollte ich weiter verfahren?
Vielen Dank für die Antworten.