Noch eine Frage:Hätte die Fortsetzung des kirgisischen Studiums bedeutet, dass du dich von deinem Mann hättest trennen müssen, um an die Uni nach Kirgisien zurückzukehren?Oder konntest du das Studium von Deutschland aus betreiben?
Irgendwie ist mir der zeitliche Ablauf nicht ganz klar.
Eine Darstellung des Zeitablaufs ab 1999 wäre nützlich. Daraus sollte auch ersichtlich sein,wo du da warst.
Bafög nach abgebrochenem Studium im Ausland
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1999-2004 Studium in Kirgisien, dann Urlaubssemester
seit 2004 in Deutschland
2006 Heirat
Ende 2006 Abbruch des Studiums, da der Abschluss keine andere Anerkennung gebracht hätte als jetzt.Um es fortzusetzen, hätte ich zurück nach Kirgisien gehen müssen. Hier von Deutschland wäre es nicht gegangen.
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ich hoffe nun kann man die andere seite sehen
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Nach deiner Heirat 2006 war dir die Fortsetzung der Ausbildung in Kirgisien nicht zumutbar, denn du hättest nach Kirgisien zurückkehren müssen. Der in Kirgisien erreichte Ausbildungsabschluss wäre nur in Kirgisien berufsqualifizierend, eine Berufsausübung also auch nur in Kirgisien möglich. Eine Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft wäre nicht mehr möglich gewesen; dies wäre nicht zumutbar (Art. 6 Abs. 1GG).
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Heirat ist als wichtiger oder unabweisbarer Grund anerkannt:
BVerwG FamRZ 2000, 642
VG Stuttgart FamRZ 2003, 1605 -
Interessant auch die Ausführungen zum "unabweisbaren Grund" hier:
http://www.asta.uni-potsdam.de/service/fachrichtungswechsel.php3
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Noch eine Frage: Wie ist eigentlich dein aufenthaltsrechtlicher Status? Deutsche bist du ja wohl (noch) nicht?
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Hier ein interessantes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg:
http://www.juraforum.de/urteile/urteil/vgh-baden-wuerttemberg-urteil-vom-28-11-2003-az-7-s-703.html
Dort wird ein wegen Heirat erfolgter Fachrichtungswechsel als "unabweisbarer Grund" anerkannt.Außerdem wird dort auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen; dort wurde wohl ebenfalls der heiratsbedingte Fachrichtungswechsel als "unabweisbarer Grund" anerkannt.