Hallo liebes Forum,
da ich eine Frage ab starrer Richtlinien habe, die ich kenne:
Bin ich, wenn ich von einem Gymnasium in Berlin auf ein Gymnasium in NRW wechsel, und dabei vom elterlichen Haushalt in eine eigene Wohnung ziehe, anspruchsberechtigt?
Die Entfernung würde natürlich reichen, doch wie sieht das Real aus? Muss es besondere Gründe geben?
Wenn nicht, hätte ich als Schüler eigentlich Anspruch auf Hartz 4?
Viele Grüße
Lalo