SchülerBafög bei Umzug von Elternhaus in anderes Bundesland

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  • Hallo liebes Forum,


    da ich eine Frage ab starrer Richtlinien habe, die ich kenne:


    Bin ich, wenn ich von einem Gymnasium in Berlin auf ein Gymnasium in NRW wechsel, und dabei vom elterlichen Haushalt in eine eigene Wohnung ziehe, anspruchsberechtigt?


    Die Entfernung würde natürlich reichen, doch wie sieht das Real aus? Muss es besondere Gründe geben?


    Wenn nicht, hätte ich als Schüler eigentlich Anspruch auf Hartz 4?


    Viele Grüße
    Lalo

  • Die wichtigste Frage: Warum willst Du wechseln?


    Für die Förderung eines Gym müssen die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1a BAföG erfüllt sein.

  • Familiäre Gründe interessieren nach dem BAföG nicht.


    Es glt die Wegezeit von der Wohnung deiner Eltern zur nächsten erreichbaren und vergleichbaren Schule.


    Alles andere ist dein Privatvergnügen, d.h. kein BAföG und kein ALG II.