Huhu,
ich hätte da mal eine frage
ich bin 21Jahre alt alleinerziehend wohne in meiner eigenen wohnung mit meiner Tochter.
Sie ist 3 Jahre alt.
Der Vater meiner Tochter zahlt keinen Untehalt für die kleine ich bekomme UVG Leistungen vom Jugendamt für sie.
Ich habe im August eine Schuliche Ausbildung zur Kinderpflegerin angefangen.
Bekomme Bafög.
Meine Mutter kann krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten gehen und somit auch keinen Unterhalt mehr für mich zahlen und mein Vater ist seit 2000 aus ungeklärten Gründen spurlos verschwunden.
Die anträge für Kindergeld habe ich bereits gestellt.
Habe ich noch Anspruch darauf?
Wenn ja wird das Kindergeld meiner Tochter und die UVG Leistung von 130 euro mit in mein einkommen gerechnet?
Weil ich habe monatl. wenn ich meine miete alles bezahlt habe nur noch 160 euro übrig für mich und muss davon nochmals 50 euro für meine Fahrkarte zahlen.
und meine kleine hat auch nur ihr Kindergeld und die UVG Leistungen.
würde mich über Antworten freuen!
Liebe grüße