Hallo
Ich würde gern wissen, ob der Zivildienst auf das Kriterium "5 Jahre" angerechnet wird.
Zur Situation: Ich möchte mich - wie man so schön sagt - "fachlich umorientieren" - sprich ein zweites, fachfremdes Studium anfangen. Es würde über eine Berufsakademie laufen - leider zahlt die Firma keine Ausbildungsvergütung. Da auch - durch die Rückzahlung des ersten BAFöG - mein finanzielles Polster es nicht zulässt, das selbst zu finanzieren würde/bräuchte ich eine finanzielle Unterstützung.
Mein Lebenslauf:
- 1999 Abitur
- 1999-2000 Zivildienst (13 Monate)
- 2000-2004 Studium (9 Semester, baföggestützt, im Land Brandenburg)
- 2004-2008 Arbeit (50 Monate zum Studiumsanfang)
- ab 2008 geplant: 3-jähriges BA-Studium
Wie man sieht sind es nur 50 statt 60 Monate, die ich in meiner eigentlichen Beschäftigung gearbeitet haben werde. Wenn der Zivi (es war ja auch eine Art Arbeit) angerechnet wird könnte ich das 5-Jahre-Kriterium erfüllen.
Daher die Fragen:
Ist ein Zweitstudium (wie beschrieben) über das elternunabhängige BAFöG unterstützungsfähig - oder gilt das nur für das Erststudium (das ich ja schon mit dem elternabhängigen BAFöG finanziert habe)? Zählt der Zivi in die ARbeitszeit mit rein? Wenn eine Frage mit nein beantwortet: Gibt es sonst Förderungsmöglichkeiten?
Besten Dank für eure Antworten
topas