Wohngeldberechnung

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  • Hallo! Ich bin Studentin. In diesem Semester bekomme ich kein Bafög, deswegen habe ich mich entschieden einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Da haben sie mir nur 41 Euro pro Monat bezahlt. Im Januar habe ich dann einen Erhöhungsantrag gestellt und weiß eigentlich nicht genau, ob das etwas bringt, es kann passieren dass ich noch weniger bekomme.
    Ich wohne alleine in einem Zimmer in einem Studentenwohnheim, die Fläche ist 12 qm, ich bezahle dafür 220 Euro, im Sozialamt haben sie mir dann die kaltmiete selber berechnet 154,34 Euro und mit der Heizung dann 178,34. Ich verdiene 259 Euro und werde noch nach einer zusätzliche Verdienstmöglichkeit suchen, wahrscheinlich kann mich dann mein Bruder auch ein Bißchen unterstützen. Jetzt habe ich einen ziemlich hohen Mindestbedarf 679 Euro. 359 + Miete (220)+ Studiengebühren (100 pro Monat).
    wenn ich jetzt aber in die Tabelle gucke wohngeldantrag.de dann müssen sie mir bei dem Einkommen 679 und zu berücksichtigende Miete (wahrscheinlich 178 in meinem Fall) gar kein Wohngeld bezahlen, oder werden sie das berechnen ohne Studiengebühren zu berücksichtigen? Weil Mindestbedarf muss ich auch auf jeden Fall haben, sonst bekomme ich auch nichts. Ohne Studiengebührenist auch nicht so viel dann nur 31 Euro. Dann hat es wahrscheinlich nichts gebracht, dass ich einen neuen Antrag gestellt habe?
    Für jede hilfe wäre ich sehr dankbar

  • Hallo,


    das erforderliche Mindesteinkommen hat


    1. nichts mit den Wohngeldtabellen zu tun und
    2. ist nicht die Berechnungsgrundlage für das eigentliche Wohngeld.


    Ansonsten verstehe ich Deine eigentliche Frage nicht so richtig. Nach Deinen Angaben erreichst Du mit Deinen Einnahmen nicht eimal den Sozialregelsatz., womit Wohngeld kaum in Betracht kommen dürfte. Aber wie gesagt - so richtig werde ich aus Deinen Angaben nicht schlau.


    Gruß!