Soo... Nun verbringe ich schon den zehnten Abend vergeblich mit der Suche nach einer informierenden Antwort.
Ich hoffe, ich bringe alle wichtigen Eckdaten zusammen und hoffe auf eine schnelle Antwort !
Folgender Fall:
Ich bin 20 Jahre und Schüler eines Berufskollegs. Wegen privater Gründe musste ich von zu Hause ausziehen. Dies hat mir die ArGe durch eine Umzugsbestätigung bewilligt. Das ist auch nun schon fast ein Jahr her. Mit dem 23. BaföG-Änderungsgesetz wird meine Miete wohl vom BaföG übernommen (bzw. soll ich sie davon zahlen) und ich habe nichts mehr mit der Arge zu tuen.
Vorher erhielt ich 212 EUR BaföG (darin waren 150 EUR Unterhalt vom Vater) "+" 184 EUR Kindergeld und eine Aufstockung von der Arge um meinen Bedarf von ca. 641 EUR zu decken. Ausserdem bin ich auf 400 EUR-Basis arbeiten gegangen und durfte meist 100-140 EUR behalten. (Die arge hat ab 100 EUR 120% behalten)
Laut Gesetzesänderung liegt mein Grundbedarf jedoch nicht mehr bei 212 EUR BaföG, sondern bei 465 EUR. Ich dachte damit ist alles nun schön und gut und ich kann endlich meine 400 EUR behalten die ich neben meiner schulischen Ausbildung + Fachabitur verdiene, jedoch wurde ich eines Besseren belehrt:
Mein Vater meint nun er kann mit meinem Kindergeld "machen was er will", denn er zahlt meinen Unterhalt (150 EUR). Vorher habe ich das Kindergeld von meiner Mutter erhalten, mein Vater stellte jedoch einen Abzweigungsantrag und ist wohl nun berechtigt.
...Laut BaföG-Bescheid sollte er von den 465 EUR 321 EUR übernehmen. Nun zahlt er mir 150 EUR Unterhalt und 184 EUR "seines" Kindergeldes. Macht zusammen 334 EUR.
Als ich mit ihm bei meiner Sachbearbeiterin im Amt für Ausbildungsförderung vorgesprochen habe, haben wir beide erfahren, dass dass Kindergeld und der Unterhalt von nun an in die BaföG-Berechnung mit einfließen, sprich:
mit Kindergeld und Unterhalt ist mein Bafögbedarf also gedeckt.
Meine große Frage ist nun, wie dies zustande kommen kann, wenn das Kindergeld, welches bis dato NIE angerechnet wurde nun mit einfließt. Um meine Miete zu zahlen bin ich nun schon wieder auf die Arge angewiesen, die mich ständig mit Zahlungsverzögerungen konfrontieren (wenn sie das Geld nicht mal eben einfach so streichen)...
Als ich meine Situation einer Klassenkameradin mitteilte, meinte sie, ich solle mich schnellstens informieren... Denn sie erhält 465 EUR BaföG 200-300 EUR Unterhalt UND Kindergeld...
Ich weiss wirklich nicht mehr weiter und ich hoffe, es kann mir einer Antwort geben. Das Amt für Ausbildungsförderung wird dann nochmal in Betracht gezogen.
Vielen Dank im Voraus !