elternunabhängiges Schülerbafög als alleinerziehende

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  • Hallo,
    nun habe ich auch ein paar Fragen und hoffe irgendwer kann mir diese beantworten.
    Ich bin 24 Jahre und alleinerziehende Mutter eines 5 Jährigen Sohnes und möchte nun auf dem Kolleg mein Fachabitur machen. Ich habe bis jetzt 3 Jahre gearbeitet 1 Jahr Mutterschutz und davor eine Lehre als PKA abgeschlossen. Steht mir dieses elternunabhängige Schülerbafög zu und wenn ja bekomme ich wenn dieses Bafög nicht ausreicht noch zusätzlich Hartz IV. Ich muss jetzt meinen Arbeitsplatz kündigen da ich niemand mehr zur Betreung meines Sohnes habe kann aber erst im Sept.2011 aufs Kollegs und auch dann erst das Bafög komplett beantragen, hoffe irgendwer kann mir auskunft geben.
    Liebe Grüße Deenaya

  • Nach § 11 Abs. 3 BAföG ist der Besuch des Kollegs eine elternunabhängige Förderung.


    Der Bedarf ist in § 13 BAföG und der Kinderbetreuungszuschlag in § 14b BAFöG geregelt.


    Mit Vollendung des 25. Lj. musst Du dich selbst bei der Krankenkasse als Schüler/Student krankenversichern. Den KV/PV Nachweis sendest Du an das BAföG Amt. Nach § 13a BAföG erhälst Du einen entsprechenden Zuschuss zur KV/PV.


    Wohngeld und ALG II gibt es nicht für dich, aber ggf. für dein Kind.


    Den BAföG Antrag rechtzeitig spätestens im Juni 11 stellen! Beachte die Antragsfristen nach § 15 Abs. 1 BAföG.

  • Bis du 25 wirst, können deine Eltern für dich Kndergeld beantragen. Der Anspruch beginnt zu dem Zeitpunkt, wo du dich an der Schule anmeldest. Vorausgesetzt natürlich, dein Einkommen liegt unter dem (anteiligen) Grenzbetrag. Unterhaltsanwendungen für das Kind können in der Einkommensprüfung beim Kindergeld berücksichtigt werden.