Selbstständigkeit nachweisen

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  • Hallo,


    ich möchte im Sommer 2011 elternunabhängiges Bafög beantragen. Ich weiß aber nicht ob Anspruch besteht bzw wie das in der Praxis gehandhabt wird.


    Ich arbeite seit 2005 auf Basis der Selbstständigkeit. Seit Mitte 2006 wohne ich in Berlin, vormals in Köln bei meinen Eltern.


    Bei der selbstständigen Arbeit ist es so, das sie nicht regelmäßig ist. Manche Monate arbeitet man mehr, in anderen Monaten kaum. Ich habe nicht gearbeitet, um die Voraussetzungen für elternunabhängiges Bafög zu bekommen aber ich konnte davon meistens leben.


    Ich kann aber nicht sagen, in welchen Monaten ich 120% vom Bafögregelsatz verdient habe. Teils habe ich auch Alg-2 bekommen.


    Wird Alg2 angerechnet?


    Was muss ich meinerseits beim Bafögamt einreichen zwecks Nachweis der Selbstständigkeit einreichen?


    Ich meine vielleicht hat schon jemand Erfahrung mit dem Amt, ich kenne deren Einstellung überhaupt nicht.


    Ich wohne nächsten Sommer 5 Jahre mehr als 500km von meinen Eltern entfernt und sehe die etwa 2 - 3 mal im Jahr.


    Ich bin gefühlt unabhängig von meinen Eltern, es wäre mir extrem unangenehm die nächsten Jahre von meinen Eltern abhängig zu sein.


    Im Fall, das elternunabhängiges Bafög nicht zugesprochen wird, bekomme ich kein Bafög. Meine Eltern verdienen nach den Bafögbestimmungen zuviel (obwohl sie nicht viel verdienen aber das ist ein anderer Punkt).


    Also die Bestimmungen habe ich letztendlich schon durchgelesen, mich interessiert mehr die persönliche Erfahrung mit dem Bafögamt. Sind sie zB eher wohlwollend oder eher darauf aus, einen Zuspruch zu verhindern?


    Danke


    D'Mo

  • Ich wusste vorher nicht was ich studieren soll! Hört sich komisch an, ist aber so.


    Wie muss ich das Jahreseinkommen nachweisen?


    Ein Freund von mir bekommt elternunabhängiges Bafög, ich denke aber er hat nicht fünf Jahre lang in dem Umfang gearbeitet.


    Er hat sein Abi auf dem 2.Bildungsweg gemacht. Bekommt man dann automatisch für die Folgezeit elternunabhängiges Bafög?

  • Das Einkommen ist anhand der Einkommensteuerbescheide nachzuweisen.


    Wenn dein Freund das Abi auf dem 2. Bildungsweg gemacht hat, dann hat er bestimmt das Kolleg besucht. Das Kolleg wird nach § 11 Abs. 3 BAföG elternunabhängig gefördert. Danach gibt es nicht automatisch eine elternunabhängige Förderung.


    Außerdem, dein Freund interessiert hier nicht. Jder Fall hat unterschiedliche Sachverhalte.