Anspruch Schüler-BaFöG ??? 2 Zweifel

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  • Hallo Leute,


    ich bin 21 Jahre alt, habe mit 16 nach meinem Realschulabschluss eine Lehre als Kaufmann im Groß- und Außenhandel absolviert, wurde von meinem Betrieb übernommen, habe meinen Zivildienst zwischendurch verrichtet und habe jetzt noch Vertrag bis zum 01.07.2011.


    Ich habe mich dazu entschieden ab diesem Jahr wieder zur Schule zu gehen, bzw. mein Abitur nachzuholen.


    Die Frage ist nun, habe ich einen Anspruch auf Schüler-BaFöG oder nicht? Es gibt 2 Punkte, die mir Sorgen machen.


    1.) Ich wohne noch bei meinen Eltern in Stadt A, bin allerdings jetzt dazu gezwungen auszuziehen, Wohnung habe ich schon, auch in Stadt A.
    Was versteht das Gesetz unter "wichtigem Grund", den man beim Antrag angeben muss?


    2.) Ich werde mich auf einer Schule bewerben, die über 3 Jahre zum Erwerb des allgemeinen Abitus führen wird. Eine solche gibt es in Stadt A, allerdings nicht mit den von mir bevorzugten Profilrichtungen, weshalb ich mich auch auf einer Schule in Stadt B bewerben möchte. Die Stadt B liegt ca. 15km von Stadt A, meinem Wohnort entfernt.
    Würde mein Anspruch, sofern einer besteht, verfallen, wenn ich mich für die Schule in Stadt B entscheide?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. :)

  • An welcher Schule willst Du die allgemeine Hochschulreife machen?


    Ich habe leider keine Glaskugel. Ohne diese Angaben gibt es keine Antwort.


    Im Angebot:
    2 jährige FOS o.B.
    1 jährige FOS m.B.
    BOS
    AGY
    Kolleg

  • Also so steht es auf der Internetseite der Schule:


    Berufliches Gymnasium - Fachrichtung Wirtschaft


    Das Berufliche Gymnasium ist ein dreijähriger schulischer Ausbildungsgang zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). In der Regel erwirbt man am Ende des 12. Jahrgangs den schulischen Teil der Fachhochschulreife.


    Zur Ergänzung:
    die Schule in meiner Stadt, hat 3 Zweige: Ernährung/Gesundheit, Technik und Wirtschaft.
    Die Schule, die ich bevorzuge ist, wie oben beschrieben eine reine Wirtschaftsschule und hat noch 5 verschiedene Profile. Dass ich jeden Tag einen längeren Weg zur Schule und zurück hätte, würde ich dafür gerne in Kauf nehmen.
    Die Frage ist nur, ob mir die Tatsache, dass sich in meiner Stadt ebefalls eine Schule mit Wirtschaftszweig befindet, beim BAföG-Antrag Probleme bereiten wird?


    Und wie gesagt, was der Gesetzgeber unter "wichtigem Grund" versteht, wenn man nicht mehr Zuhause wohnt.

  • Towelie:
    Das berufliche Gymnasium ist (auch in Schleswig-Holstein) eine Ausbildungsstätte, die unter § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG fällt. Für den Besuch solcher Ausbildungsstätten gibt es kein Bafög, wenn man bei den Eltern wohnt.
    Aber auch dann, wenn man nicht bei den Eltern wohnt, gibt es im Regelfall kein Bafög, denn dafür müssten die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a BAföG erfüllt sein. Dies ist hier nicht der Fall.

  • Falls du unbedingt Bafög brauchst, müsstest du eine Schule des "Zweiten Bildunngsweges" besuchen (Kolleg, Berufsoberschule), was allerdings in S.-H. mangels solcher Ausbildungsstätten nicht möglich ist.Du müsstest dafür das Bundesland wechseln. Dafür gibt es elternunabhängiges Bafög.


    Eine Alternative wäre der Besuch einer Fachoberschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Solche FOS gibt es in S.-H. Dafür würdest du elternabhängiges Bafög bekommen.


    In S.-H.könntest du im Anschluss an diese FOS noch auf die 13. Klasse der BOS wechseln, die es in S.-H.gibt. Dafür gäbe es elternunabhängiges Bafög.


    Noch eine Frage:Wie lange dauerte die Berufsausbildung? Wie lange war die Berufstätigkeit nach Abschluss der Berufsausbildung? Wie lange dauerte der Zivildienst? Wenn du bis zum Beginn der Schule auf Berufsausbildung + Erwerbstätigkeit +Zivildienst auf 6 Jahre kommst, hättest du auch für die FOS (mit abgeschlossener Berufsausbildung als Zugangsvoraussetzung) Anspruch auf elternunabhängiges Bafög.


    Aus Bafög-Sicht ist das berufliche Gymnasium die falsche Wahl.

  • Vielen Dank für die Informationen.


    Wenn das so ist, werde ich auf jeden Fall die 2-Jahres-Lösung (FOS, BOS) wählen!


    Leider komme ich nur auf 5 Jahre Ausbildung, Zivildienst + Anstellung. :( Wie hoch darf denn da das Einkommen meiner leiblichen Eltern sein?


    Noch eine Frage: Ist es schlimm, wenn der Weg von meinem Elternhaus bis zur FOS/BOS nicht ganz 2 Stunden lang ist? Habe es noch nicht exakt nachgeschaut, aber ich denke so grob überschlagen werden es so ca. 1,5 bis 1 und eine dreiviertel Stunde sein.

  • Bei der FOS m.B. 12. Klasse ist die Wegezeit nach § 2 Abs. 1a BAföG unerheblich, denn diese Ausbildung ist grundsätzl. förderungsfähig nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG.


    Der Bedarf ist in § 12 Abs. 1 Nr. 2 und § 12 Abs. 2 Nr. 2 BAföG geregelt.


    Die Höhe des anzurechnenden Einkommens ist abhängig von der persönl. Situation der Eltern (Einkommen als solches, beide berufstätig, Geschwister in Ausbildung, weitere UH-Berechtigte Personen).


    Die Förderung der BOS ist eine elternunabhängige Förderung nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 BAföG, der Bedarf ist § 13 BAföG geregelt.