Hallo Leute,
ich bin 21 Jahre alt, habe mit 16 nach meinem Realschulabschluss eine Lehre als Kaufmann im Groß- und Außenhandel absolviert, wurde von meinem Betrieb übernommen, habe meinen Zivildienst zwischendurch verrichtet und habe jetzt noch Vertrag bis zum 01.07.2011.
Ich habe mich dazu entschieden ab diesem Jahr wieder zur Schule zu gehen, bzw. mein Abitur nachzuholen.
Die Frage ist nun, habe ich einen Anspruch auf Schüler-BaFöG oder nicht? Es gibt 2 Punkte, die mir Sorgen machen.
1.) Ich wohne noch bei meinen Eltern in Stadt A, bin allerdings jetzt dazu gezwungen auszuziehen, Wohnung habe ich schon, auch in Stadt A.
Was versteht das Gesetz unter "wichtigem Grund", den man beim Antrag angeben muss?
2.) Ich werde mich auf einer Schule bewerben, die über 3 Jahre zum Erwerb des allgemeinen Abitus führen wird. Eine solche gibt es in Stadt A, allerdings nicht mit den von mir bevorzugten Profilrichtungen, weshalb ich mich auch auf einer Schule in Stadt B bewerben möchte. Die Stadt B liegt ca. 15km von Stadt A, meinem Wohnort entfernt.
Würde mein Anspruch, sofern einer besteht, verfallen, wenn ich mich für die Schule in Stadt B entscheide?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.