Meine volljährige Tocher erhält kein Bafög und ihre Mutter ist nicht zum Unterhalt verpflichtet (zu geringes Einkommen). Meine Tochter lebt mit ihrem Freund zusammen und hat eigenes Einkommen.(500,--€ netto/Monat) (Duales Studium). Sie erhält das volle Kindergeld (184,-- €)von Ihrer Mutter.
Bei der Berechnung des Bafög kam folgendes heraus:
Gesamtbedarf: 597,-- €
Angerechnetes Einkommen des Antragstellers (Tochter): 332,90 €
Angerechnetes Vermögen des Antragstellers: 0,-- €
Angerechnetes Einkommen des Vaters: 264,10 €
Angerechnetes Einkommen der Mutter: 0,-- €
Monatlicher Förderungsanspruch: 0,-- €
Die Summen von 332,90 und 264,10 sind genau der Gesamtbedarf, daher Förderung 0.-- €
Bedeutet diese Berechnung, dass ich meiner Tochter 264,-- EUR/Monat Unterhalt zahlen muss ? Wurde das Kindergeld dabei schon berücksichtigt ?
Oder muss ich 264,-- € - 184,-- € Kindergeld = 80,-- EUR bezahlen ?
Oder ist der Gesamtbedarf lt. Bafög falsch berechnet und ich muss von einem Gesamtbedarf von 670,-- EUR lt. Düsseldorfer Tabelle ausgehen. Dann würde meine Berechnung lauten:
Gesamtbedarf: 670,-- €
Angerechnetes Einkommen des Antragstellers: 332,90 €
Kindergeld 184,-- EUR
Unterhaltsanspruch gegen den Vater: 153,10 €/Monat
Dem widerspricht aber, dass das Bafög Amt mit 264,10 €in Vorleistung gehen würde, falls ich nicht zahlen würde und sich das Geld dann von mir holen würde. (Das würde ich nie machen, wollte nur an diesen Punkt erinnern falls jemand schreibt die Bafög Berechnung ist für den Unterhalt nicht relevant)
Ich verstehe mich gut mit meiner Tochter und wir wollen das gerecht untereinander lösen. Wir brauchen und wollen dazu keinen Anwalt oder Gericht.