Kindergeld zwischen Abitur und Zivi

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  • Folgende Situation


    30.7.2009 Schuljahr zu Ende


    im Dezember werde ich zum 1.1.10 zum Zivi einberufen


    seit dem 1.10 studiere ich


    zwischen dem Abitur und Zivi habe ich nichts gemacht, weil ich auf die Zivistelle warten musste.


    jetzt will das amt nachweise für die zeit zwischen abitur und zivi und ich kann natürlich nichts nachweisen


    und die übergangszeit zwischen abitur und zivi beträgt (5 Monate) ich habe aber im dezember nach 4 monaten den einberufunsbescheid zum januar erhalten. usprünglich war meine einberufung zum 1.11. angekündigt.


    ich habe zwischen abitur und zivi 4 monate lang kindergeld ausgezahlt bekommen, kann das amt das zurückfordern?



    die sagen ich hätte mich für einen studienplatz bewerben sollen, dass wollte die uni aber nicht, weil mein studienfach zulassungsfrei war.


    ich meine ich hätte ja theoretisch nach 4 monaten irgendwas machen können, aber da hab ich die einberufung erhalten. wäre doch dann unsinnig ?! außerdem hat das BAZ meine einebrufung zum 1.11 angekündigt



    PS Zählen die Schulferien nicht dazu? ( BSG SozR 3-2600 § 1267 Nr 3)

  • ich habe zwischen abitur und zivi 4 monate lang kindergeld ausgezahlt bekommen, kann das amt das zurückfordern?


    Ja, wenn du keine der Voraussetzungen erfüllst, kann zurückgefordert werden. Die Voraussetzungen erfüllst du anscheinend nicht. Manchmal muss man um Kindergeld zu erhalten leider etwas vorausschauend sein und sich bei der Agentur für Arbeit melden.


    Das Ende des Schuljahres ist im Schulgesetz eindeutig geregelt, dass hat mit den Ferien nichts zu tun.


    Eine Chance wäre, sobald der Aufhebungsbescheid kommt, Einspruch einzulegen.


    Es sind ein paar Verfahren beim BFH anhängig, vielleicht kannst du dich eins "dranhängen":
    III R 41/07
    III R 61/07
    III R 5/07

  • sehe ich das richtig? es gibt noch keine urteile? dann bringt mir das ja auch wenig, oder?


    danke


    die rechtslage scheint ziemlich klar zu sein, wohl keine chance :(

  • ich hätte mich ja schon 2009 eingeschrieben fürs studium, aber die uni hat gesagt, dass ich das nicht tun soll, wenn ich weiß, dass ich wehrdienst leisten werde



    kann ich ganz sicher nicht mit der begründung , dass die schulferien bis zum 14.08 gingen nicht durchkommen
    ich meine ich habe ja in der 13. klasse immer noch ein recht auf die schulferien




    Es geht hier nur um EINEN EINZIGEN TAG :(


    letzte schultag ist der 30.7. aber eigentlich bin ich am 30.7 doch noch schüler

    also am 1.8 nicht mehr in der ausbildung (H 32.6 EStH 2008)


    ah ok habs wohl falsch verstanden



    Wie gut sind meine Chancen mit den ganzen Argumenten bei einem Einspruch?

  • Es gibt noch keine Urteile. Aber wenn im Einspruch auf die anhängigen Verfahren verweist, kann die Familienkasse den Einspruch erstmal ruhen lassen, bis das BFH entschieden hat. Kann allerdings etwas dauern.


    kann ich ganz sicher nicht mit der begründung , dass die schulferien bis zum 14.08 gingen nicht durchkommen
    ich meine ich habe ja in der 13. klasse immer noch ein recht auf die schulferien


    Nein, du kannst dich weder darauf berufen, noch hast du nach der Schulentlassung ein Recht auf Ferien.


    Im Schulgesetz (der meisten Bundesländer) steht, dass das Schuljahr am 01.08. beginnt und am 31.07. endet.


    Viele gehen nach der Schule ja direkt ab 01.08. in die Ausbildung. Die können auch nicht sagen, ich hab noch bis zum X.08. Ferien.

  • im dezember hatte ich ich mich mit wenig hoffnug für eine ausbildung beworben. zählt das? oder hätte ich mich schon in dem 4 monatigen zeitraum bewerben müssen.


    hätte ich die ausbildung hätte ich den zivi aufschieben können und wahrscheinlich hätte ich gar keinen dienst leisten müssen


    als ich germerkt habe dass ich nicht zum 1.11 einberufen wurd für eine ausbildungstelle beworben, dann kam die absage im dezember. war aber sowieso egal weil ich dann mit einem schreiben im dezember zum 1.1.10 einberufen wurde

  • im dezember hatte ich ich mich mit wenig hoffnug für eine ausbildung beworben. zählt das? oder hätte ich mich schon in dem 4 monatigen zeitraum bewerben müssen.


    Dann hättest du unter Umständen im Dezember Anspruch auf Kindergeld. Die Übergangszeit greift aber nicht.