Hallo,
ich möchte folgend meine Situation so genau wie möglich schildern, in der Hoffnung, eine Auskunft auf Anspruch zu erhalten.
-Ich habe im Sommer 2000 Abitur gemacht und anschließend meinen Wehrdienst absolviert.
- Zum Wintersemester 2001 begann ich ein Studium welches jedoch direkt, aufgrund der Schwangerschaft meiner damaligen Freundin und der damit verbundenen Existenzsicherung der Familie endete.
- Im Juni 2002 wurde ich Vater, zum 01.08.2002 begann ich eine Ausbildung, welche ich vorzeitig im April 2005 erfolgreich abgeschlossen habe.
- Zum Ende meiner Ausbildung trennten sich meine damalige Freundin und ich, seither zahle ich Kindesunterhalt.
-Mein Arbeitgeber übernahm mich daraufhin in ein Angestelltenverhältnis (Ausbildung -> Übernahme lückenlos)
- Bis zum 31.12.2006 war ich für meinen Arbeitgeber tätig und wechselte dann direkt zum 01.01.2007 zu einem neuen Arbeitgeber, bei dem ich bis zum heutigen Tage tätig bin.
- Mein aktueller Arbeitsvertrag ist befristet bis zum 31.12.2008 und wird nach aktuellem Stand auch nicht verlängert (Ich bin in der Sozialversicherung tätig und da steht ein Umbruch an, befristete Verträge werden nicht mehr umgewandelt)
Da auch anderweitig wenig Chancen bestehen, möchte ich gern meinen langjährigen Studienwunsch umsetzen.
Seit meiner Ausbildung habe ich einen eigenen Wohnsitz und sorge selbstständig für meinen Unterhalt. Aktuell bin ich 26 Jahre und wäre zum Studienbeginn 27.
Nun zu meinen Fragen:
1. Habe ich Anspruch auf elternunabhängiges BAföG, sofern ich ein Studium an einer FH zum Wintersemester 2008 beginne?
2. Wie hoch wird der Satz liegen und wird meine Unterhaltspflicht angerechnet?
Sofern Ihnen Angaben fehlen, ergänze ich diese natürlich.
Für jede Antwort bedanke ich mich bereits vorab.