Rückzahlung Kindergeld und Schülerbafög wegen Anerkennungspraktikum

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  • Hallo ihr Lieben,


    wir haben das Problem, dass wir für Januar bis einschl. Juli 2010 das Kindergeld unserer Tochter (22 Jahre) zurückzahlen sollen.:(


    Folgender Sachverhalt:


    Vom 01.02. bis 31.07. hatte unsere Tochter Bezüge durch das Anerkennungspraktikum (€7.539).


    Auch wurde durch diese Einkünfte das Bafög rückwirkend auf das Schuljahr neu berechnet, wodurch sich eine Rückzahlungsforderung ergab.


    Nun bekamen wir einen Brief von der Familienkasse, dass unser Kind ein Einkommen vom Jan. - Juli von mehr als €4.669,00 hatte und somit auch nach dem Abzug von €536,67 Werbungskosten-Pauschale über dieser erlaubten Einkommensgrenze liegt.


    Schon beim Schüler-Bafög habe ich mich über die Neuberechnung gewundert. Eigentlich war ich der Meinung, Bafög als Unterstützung bis zu dem Zeitpunkt, wo mann selbst verdient. Finde schon die rückwirkende Neuberechnung ungerecht.


    Und nun will die FK das Kindergeld zurück, und das auch schon ab Januar:eek:, obwohl unsere Tochter da ja noch Bafög erhielt.


    Meine Tochter hat ja nun aber von Ihrem Verdienst das 'zuviel bekommene' Bafög zurückgezahlt.


    Das ist aber der FA nach telefonischer Auskunft egal und kann nicht mit einberechnet werden - verringert also nicht die Einnahmen.


    Was können wir machen, um das Kindergeld nicht zurückzahlen zu müssen?:confused: So dicke haben wir's nun auch nicht, dass wir schnell mal fast €1.500 übrig haben.


    Geht das wirklich nur allein über entsprechend hohe Werbungskosten? Was zählt da alles dazu?


    Zählt da ein Umzug der Tochter von der Wohnung (Ausbildungsort) in 65 km Entfernung zurück zu uns mit rein?
    Gibt's da 'ne Pauschale (sind mit unserem Auto mehrmals gefahren).


    Für Januar haben wir ja auch noch Miete für die Wohnung bezahlt - geht da auch noch was?


    Hoffe, ihr könnt uns helfen!:)


    Liebe Grüße
    D-W-H

  • Sind die 7.539 € brutto oder netto?


    Schon beim Schüler-Bafög habe ich mich über die Neuberechnung gewundert. Eigentlich war ich der Meinung, Bafög als Unterstützung bis zu dem Zeitpunkt, wo mann selbst verdient.


    Deine Tochter verdient selbst und für eine Ausbildung nichtmal schlecht. Das es beim BAföG Einkommensgrenzen des Kindes gibt dürfte bekannt sein.


    Das ist aber der FA nach telefonischer Auskunft egal und kann nicht mit einberechnet werden - verringert also nicht die Einnahmen.


    Wie nun? Wird das (zurückgezahlte) BAföG als Bezug mit angerechnet?


    Wie rechnet die Familienkasse:
    7.539 € + X € BAföG
    7.539 € + X € BAföG - X € BAföG


    Was du wahrscheinlich möchtest (7.539 € - X € BAföG und das ausgezahlte BAföG bleibt außen vor), das geht natürlich nicht.


    Auf telefonische Auskünfte der Familienkasse solltest du aber nichts geben. Was hast du bereits schriftlich?


    Und nun will die FK das Kindergeld zurück, und das auch schon ab Januar:eek:, obwohl unsere Tochter da ja noch Bafög erhielt.


    Der Grenzbetrag gilt immer für das Kalenderjahr, egal wann das Einkommen erzielt wurde.


    Geht das wirklich nur allein über entsprechend hohe Werbungskosten?


    So wie ich den Sachverhalt einschätze, geht es wirklich nur über Werbungskosten.


    Zählt da ein Umzug der Tochter von der Wohnung (Ausbildungsort) in 65 km Entfernung zurück zu uns mit rein?
    Gibt's da 'ne Pauschale (sind mit unserem Auto mehrmals gefahren).


    Den Umzug könnt ihr versuchen, aber nur die tatsächlichen Kosten (z.B. Fahrtkosten, Transportermiete). Die im Finanzamt üblichen Umzugspauschalen, dürfen von den Familienkassen nicht anerkannt werden.


    Für Januar haben wir ja auch noch Miete für die Wohnung bezahlt - geht da auch noch was?


    Miete könnt ihr nur bei einer echten doppelter Haushaltsführung ansetzen.

  • Danke, Theo, für die schnelle Antwort.


    Wir haben von der FK bisher nur das Hinweisschreiben, dass unsere Tochter über dieser Grenze liegt und wir höhere Werbungskosten geltend machen könnten.


    Da kommen wir aber nicht mal bis zum Freibetrag.


    Also müssen wir dann, wenn die Abrechnung kommt, alles zurückzahlen.


    Vielleicht ist ja auch Ratenzahlung möglich?!


    Nochmals vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast.


    Gruss
    D-W-H