Vermögen unwissentlich nicht angegeben...

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  • Hallo!


    Ich habe am WE Post vom BAföG-Amt bekommen. Bei einem Datenabgleich sind ca. 200 Euro Zinsen auffällig geworden, die ich 2005 erhalten habe.
    Zu meiner Situation: Ich habe 2004 eine schulische Ausbildung begonnen und 2 Jahre lang Schüler-BAföG erhalten. Im Jahr 2006 habe ich dann ein Praktikum gemacht und Geld verdient, also kein BAföG erhalten. 2007 habe ich dann wie geplant mein Studium begonnen und erneut einen BAföG-Antrag gestellt. Seither bekomme ich BAföG. Zum Wechsel in den Master bekomme ich derzeit noch kein Geld, da der Antrag noch bearbeitet wird. Nun soll ich 2005 zu hohe Zinsen erhalten haben...
    Nach einiger Nachforschung ist mir aufgefallen, dass es sich bei diesen Zinsen um das Geld aus festangelegtem Sparbuch kommt. Auf diesem befanden sich am Tag der Antragstellung 5.100 Euro. Ich bin nun nicht mehr sicher, ob ich mein zweites Sparbuch (auf das die Zinsen für das festangelegte Geld geflossen sind), angegeben habe. Das habe nicht wissentlich nicht angegeben, sondern schlichtweg vergessen, weil es sich um mein uraltes Schulsparbuch handelte, wo sich neben den Zinsen nur Pfennigbeträge aufhielten.
    Ich wurde nun aufgefordert, für 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 Nachweise über ALLE meine Konten zu bringen. Das kostet mich bei meinem Geldinstitut schlappe 125 Euro, die ich zur Zeit auf Grund meines noch laufenden BAföG-Antrags einfach nicht zur Hand habe. Des Weiteren frage ich mich, ob es überhaupt ok ist, dass das Amt erst jetzt diesen Datenabgleich gemacht hat. Es ist immerhin schon 6 Jahre her?
    Ich werde natürlich nun mein vergessenes und mittlerweile seit 2008 aufgelöstes Sparbuch angeben (wovon es schwierig wird, Nachweise zu erbringen, weil es längst vernichtet wurde). Es befanden sich max 200 euro auf diesem Konto, was gemeinsam mit dem Vermögen von 5100 auf dem einen Sparbuch und ein paar Kröten auf dem Girokonto ca. 5400 Euro macht.


    Ich habe nun Angst, richtig Stress zu bekommen, weil ich unwissentlich ein Konto nicht angegeben und damit ein bisschen mehr "Vermögen" hatte, als ich angegeben habe. Vor allem habe ich Angst vor der Rückzahlungsforderung. Muss ich ggfs. für die vergangenen sechs Jahre zahlen, oder nur für 2005 (das Geld auf dem festgelegten Sparbuch wurde stetig weniger, als ich in eine eigene Wohnung gezogen bin, damit also auch mein Gesamtvermögen)?
    Es wäre wirklich toll, wenn mir jemand etwas weiterhelfen könnte!
    Vielen Dank!

  • Herzlichen Glückwunsch.


    Wenn Du die angeforderten Nachweise nach § 60 SGB I nicht vorlegst, kann wegen fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB I die bisher gezahlte Ausbildungsförderung zurückgefordert und dein neuer Antrag abgelehnt werden.


    Die Investition von 125,00 € solltest Du daher tätigen.


    Sobald dein Vermögen vorliegt erfolgt rückwirkend eine neue Berechnung deines Anspruchs unter Berücksichtigung des fiktiven Verbrauchs ab 2004.


    Nach § 45 Abs. 3 SGB X kann innerhalb von 10 Jahren ein Bescheid zurückgenommen werden. SGB X - Einzelnorm