Frage zu Wohngeldbezug und erneuter Bafög-Anspruch durch Novelle

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  • Hallo,
    ich habe zwar schon an anderer Stelle gepostet, aber das Thema ist doch sehr komplex, deshalb ein neues Thema.


    Also ich bin nun im 6. Semester und habe seit Oktober (nach alter Gesetzeslage) nur noch Anspruch auf das Volldarlehen, da ich nach dem 1. Semester einen Fachrichtungswechsel vollzogen habe.


    Da ich aber das Darlehen nicht in Anspruch nehmen wollte, entschied ich mich dagegen und beantragte Wohngeld, was mir auch bewilligt und bereits für die Monate Oktober und November ausgezahlt wurde.


    Durch die Bafög-Gesetzesänderung habe ich ja nun wieder Anspruch auf Bafög, womit ich ehrlich gesagt nicht mehr gerechnet hätte, nach dem ganzen Hick-Hack.


    Ich habe also noch schnell einen Bafög-Antrag gestellt und warte nun (was vermutlich sehr sehr lange dauern wird) auf einen Bescheid.


    Wie verhalte ich mich nun? Sofort zum Wohngeldamt rennen und sie über meine Situation informieren (also dass ich den Antrag gestellt habe)? Oder soll ich warten bis ich einen gültigen Bescheid vom Bafög-Amt bekomme? Und muss ich dann das bereits bezogene Wohngeld sofort zurückzahlen?


    Ich würde mich sher auf Antworten freuen, vielleicht geht es ja auch noch mehr Leuten so...

  • Hallo,


    wehe, ich bekomme jetzt kein Lob angesichts der schnellen Beantwortung....:D


    In dem Augenblick, in dem ein grundsätzlicher BaföG-Anspruch (wieder) vorhanden ist, besteht kein Anspruch auf Wohngeld mehr. Je länger Du mit der Information, daß Du BaföG wieder beantragt hast, wartest, um so höher ist die dann zu leistende Rückzahlungssumme. Insofern ist schon aus dieser Hinsicht Vorsicht geboten. Das andere ist die Mitwirkungspflicht, nach der Du unaufgefordert wesentliche Änderungen dem Amt zu melden hast. Dazu zählt ganz sicher auch der Antrag auf eine andere Leistung. Hier würdest Du also bei einer verspäteten Mitteilung an das Amt ebenfalls gegen Bestimmungen verstoßen, die zu ernsthaften Konsequenzen führen könnten. Hinsichtlich der Rückzahlung ist die Summe sofort nach Aufforderung zu leisten, allerdings kannst Du ohne Probleme eine Ratenzahlung oder ggf. Stundung beantragen.


    Gruß!

  • Danke für die fixe Antwort!!!:D


    Also ich habe den Antrag am Donnerstag gestellt. Meinst du, die werden dann schon böse, wenn ich es morgen erst melde?


    Das ist insgesamt natürlich dann schon schwierig....2 Monate Wohngeld zurückzahlen und dann wird es vermutlich erst in 2-3 Monaten Bafög (hoffentlich) geben...:-(

  • Hallo,


    äh - der Antrag dürfte etwas verfrüht und somit abgelehnt werden, da die Änderungsnovelle m.W. weder vom Bundespräsidenten unterschrieben noch im Gesetzblatt veröffentlicht wurde und somit keine Gestzkraft hat.


    Gruß!

  • ich muss doch nochmal nachhaken...meine Wohngeld-Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt, dass ich weiterhin Wohngeld bekomme, da die Bafög-Gesetzesänderung und somit mein erneuter Anspruch erst nach der Bewilligung des Wohngeldes inkraft trat. sie meinte, ich bekomme somit jetzt Bafög UND Wohngeld.


    kann es gar nicht glauben....?!


    der Gesetzesabschnitt ist hier maßgebend:
    § 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung
    (2) Ist vor dem Inkrafttreten von Änderungen dieses Gesetzes oder der Wohngeldverordnung über einen Wohngeldantrag entschieden worden, verbleibt es für die Leistung des Wohngeldes auf Grund dieses Antrages bei der Anwendung des jeweils bis zu der Entscheidung geltenden Rechts.

  • ja ich bekomme das normale Bafög und ich lebe allein. meine Sachbearbeiterin meinte, dass mir dann der Zuschuss-Teil als Einkommen angerechnet wird. Sie meinte, ich sei ein Sonderfall....kann es irgendwie nicht so recht glauben..

  • hab grad gesehen, dass an meinem beitrag was fehlte,...
    hier nochmal:


    "ich muss doch nochmal nachhaken...meine Wohngeld-Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt, dass ich weiterhin Wohngeld bekomme, da die Bafög-Gesetzesänderung und somit mein erneuter Anspruch erst nach der Bewilligung des Wohngeldes inkraft trat. sie meinte, ich bekomme somit jetzt Bafög UND Wohngeld.


    kann es gar nicht glauben....?!


    der Gesetzesabschnitt ist hier maßgebend:
    § 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung
    (2) Ist vor dem Inkrafttreten von Änderungen dieses Gesetzes oder der Wohngeldverordnung über einen Wohngeldantrag entschieden worden, verbleibt es für die Leistung des Wohngeldes auf Grund dieses Antrages bei der Anwendung des jeweils bis zu der Entscheidung geltenden Rechts."

  • Hallo,


    ein Bezug von Wohngeld und BaföG für eine alleinstehende Person ist auch weiterhin nicht möglich (Ausnahme: BaföG als Volldarlehen). Der von Dir zitierte § 41 ist dabei nicht maßgeblich, da das WoGG in Sachen Leistungsberechtigte nicht gändert wurde, sondern das BaföG. Ich kann mir nur vorstellen, daß der bis zur Änderung des BaföG eventuell bestehende Anspruch auf Wohngeld gemeint war.


    Zitat

    mir dann der Zuschuss-Teil als Einkommen angerechnet wird


    Auch das ist falsch. In bestimmten Fällen wird das BaföG durchaus als Einkommen angerechnet, dann aber auch nur die Hälfte des Zuschußanteiles. Aber das ist, wie bereits gesagt, bei Dir sowieso nicht der Fall.


    Gruß!

  • ich verstehe es nicht....meine SB hat mir versuchert, ich würde beides bekommen und hat auf eien Abschnitt verwiesen, der beinhaltete, dass mir beides zusteht, wenn eine Gesetztesänderung (also in meinem Fall Bafög) erst nach Bewilligung des Wohngeldes eintritt....
    Sie meimte, ich solle meinen Bescheid abwarten, ihn dann einreichen und dann würde das Bafög mit dem Wohngeld verrechnet...und ja..sie meinte, die Hälfte des Zuschuss-Anteils würde als Einkommen gesehen...


    Was soll ich denn nun glauben?!


    mit dem Abschnitt war ich mir jetzt nicht sicher...dachte, es wäre der genannte.


    ich meinte ja noch zu ihr, dass ich nun wieder Anspruch auf Bafög habe und gewillt bin, das bereits erhaltene zurück zu zahlen und dass ich möchte dass die Zahlung eingestellt wird. Daraufhin hat sie mir dann das Ganze erzählt, dass ich es nicht zurückzahlen muss und ich eben beides bekomme....


    ohje....

  • Hallo,


    und nochmal: der gleichzeitige Bezug von beiden Leistungen ist nicht möglich. Insofern dürfte Dich tatsächlich eine Rückzahlungspflicht in Sachen Wohngeld erwarten. Die Auskunft der SB ist, nun ja, etwas merkwürdig.


    Maßgeblich ist der § 28 (3), der da lautet


    Zitat

    (3) Der Bewilligungsbescheid wird von dem Zeitpunkt an unwirksam, ab dem ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen ist. Im Fall des § 8 Abs. 1 Satz 3 bleibt der Bewilligungsbescheid unwirksam.


    Davon, daß irgendeine Gesetzesänderung ihererseits das WoGG aufhebt, ist mir nichts bekannt.


    Gruß!

  • ja und was soll ich jetzt tun?


    ich habe ja selbst noch zu ihr gesagt, dass ich mir das nicht vorstellen kann und gefragt, ob sie sich wirklich sicher ist. Und sie meinte, dass sie sich ganz sicher ist. So ein Fall komme nicht oft vor, aber es sei so.


    Und sie meinte, ich solle jetzt nichts weiter machen und dann meinen Bafögbescheid einreichen, damit mein WG-Ansruch neu berechnet werden kann....


    Wie kommt sie denn dann darauf?...:confused:

  • Hallo,


    nun ja. Du kannst ja interessehalber den Bescheid einreichen - spätenstens dann sollte ein Ablehnungsbescheid kommen. Sollte jedoch entgegen der Gesetzeslage ein Bewilligungsbescheid eintrudeln, schreib mir eine PN - den Bescheid würde ich mir gerne mal ansehen. Dann kann ich Dir auch sagen, was Du machen sollst. Aber ich gehe mal davon aus, daß es soweit es gar nicht erst kommt.


    Gruß!

  • Hab nochmal mit dem Amt (auch nochmal mit einer anderen Sachbearbeiterin) telefoniert und mir wurde zugesichtert, dass ich beide Leistungen bekomme. Der Abschnitt, den ich nannte, war falsch.


    Aber mir wurde gesagt, dass ich definitiv nichts zurückzahlen muss und dass der Bafög-Bescheid dann lediglich der Neuberechnung des Wohngeldes dient.


    Ich hab auch deine Argumente genannt, aber mir wurde gesagt, dass es eben ein Spezialfall ist und dass es vermutlich durch die Gesetzesänderung jetzt noch mehr solche Fälle geben wird.

  • ich kann ja nix dafür....aber es wurde mir so gesagt, von 2 verschiedenen Leuten aus dem Amt! Und beide kennen meine Ausgangslage und meine Situation!


    Es scheint offenbar wirklich so zu sein!!!


    Und de werden da ja schon wissen, was sie tun und keinem Geld in den Rachen stecken, wenn er es nicht haben darf....


    ich kanns ja auch nicht glauben, aber mir wurde es so gesagt!

  • Hallo,


    ich sag ja nicht, daß Du für irgendwas kannst.


    Zitat

    Und de werden da ja schon wissen, was sie tun und keinem Geld in den Rachen stecken, wenn er es nicht haben darf....


    Da bin ich nach jahrelanger Praxis vollkommen anderer Meinung.


    Gruß!

  • in einem anderen Forum wurde mir soeben auch gesagt, dass ich das Wohngeld behalten darf.


    also naja, ich nehm mal mein Glück so hin....ich hab alles getan und ja sogar 3x angeboten, alles zurückzuzahlen!


    Wenn die mir das Geld unbedingt geben wollen, hab ich nix dagegen. Aber rein rechtlich kann mir ja wohl hoffentlich nichts passieren...