Anspruch auf Schüler Bafög nach Studentenbafög?

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  • Hallo,


    ich bin neu hier und weiß leider nicht, an wen ich mich jetzt gerade wenden soll, blicke einfach nicht mehr durch.


    Also, ich habe im Wintersemester 2009/2010 mein Jurastudium (in Schleswig-Holstein) angefangen und bin am 18.10. ins 3. Semester gekommen.
    Die ersten zwei Semester habe ich Bafög bekommen, als ich im Juli den Weiterförderungsantrag gestellt hatte, wusste ich noch nicht sicher, ob ich das Studium wirklich abbrechen möchte.
    Mittlerweile bin ich mir aber sicher, da ich starke psychische und physische Probleme habe und dieses Studium einfach nicht mehr schaffe.
    Mein Antrag auf Weiterförderung wurde jetzt aber am 29.10. abgelehnt, da mein Vater im Jahr 2008 zu viel verdient hatte (das Gehalt hat sich jetzt allerdings wieder verringert). Mein Bafög-Sachberater sagte mir, dass ich einen Aktualisierungsantrag stellen könnte.
    Ich möchte mich jedoch zum nächstmöglichen Termin exmatrikulieren und im August 2011 auf eine Höhere Handelsschule für Abiturienten, die ein Jahr dauert, gehen. Diese ist allerdings in meiner Heimat (NRW) in die ich auch gerne zurück möchte.
    Normalerweise muss man sich beim Bafög-Amt ja abmelden, wenn man ein Studium abbrechen möchte, nun habe ich allerdings nicht richtig verstanden, wie genau das nun geht und ob ich dies auch machen muss, wenn ich -so wie jetzt- gar kein Bafög mehr bekomme?
    Um die Schule besuchen zu können, bräuchte ich allerdings Schülerbafög. Habe ich mit dieser Schulform überhaupt einen Anspruch darauf? Und steht mir nach 2 Semestern Studentenbafög noch Schülerbafög zu?
    Wie müsste ich das alles organisieren?
    Zu Hause könnte ich nicht wieder einziehen, ich müsste mir also in der Heimat eine kleine Wohnung suchen.


    Ich weiß wirklich nicht, wie ich das alles organisieren soll, wem ich wann, wie Bescheid geben muss?!
    Es wäre wirklich sehr, sehr nett, wenn ich hier Hilfe finden könnte!


    Viele Grüße,
    Verzweifelchen


    PS: Falls ich noch wichtige Informationen vergessen habe, wäre es nett, wenn ihr mir Bescheid geben könntet.

  • Es kommt nicht darauf an, wie lange du das BAföG erhalten hast. Es kommt nur darauf an, wie lange du in einer BAföG förderfähigen Ausbildung/Studium warst.
    Und guckst du § 7
    (3) Hat der Auszubildende


    1. aus wichtigem Grund oder
    2. aus unabweisbarem Grund


    die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters. Ein Auszubildender bricht die Ausbildung ab, wenn er den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Ein Auszubildender wechselt die Fachrichtung, wenn er einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung wird in der Regel vermutet, dass die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllt sind; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt dies nur, wenn der Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt. Bei der Bestimmung des nach den Sätzen 1 und 4 maßgeblichen Fachsemesters wird die Zahl der Semester abgezogen, die nach Entscheidung der Ausbildungsstätte aus der ursprünglich betriebenen Fachrichtung auf den neuen Studiengang angerechnet werden.

  • Hallo Sandy_71,
    danke für die Antwort.
    Also heißt das, weil ich jetzt im 3. Semester bin und eine neue Ausbildung nur dann gefördert wird, wenn ich nicht ins dritte Semester gegangen wäre,habe ich keinen Anspruch mehr auf Schülerbafög für die Höhere Handelsschule (für Abiturienten)? Oder habe ich jetzt "nur" keinen Anspruch mehr auf Studenten Bafög, wenn ich ein neues Studium anfangen wollen würde?