"Überbrückungsgeld" bis BAFÖG Entscheid kommt ?

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  • Erstmal ein HALLO hier in diese Runde. Bin seit heute hier "neu" drin und kenne mich daher noch nicht so mit den richtigen Themenbereichen aus- bei falschem Platz bitte ich daher einfach um "Verschiebung" ;) DANKE !
    Ich bin 39, alleinerziehende Mom eines 3jg. Kindes und beziehe (bezog ?) bisher ALG2, Kindergeld und Unterhaltsgeld in Höhe von nur 46€. Nach langer, langer Überlegung, Diskussion mit verschiedenen Leuten aus verschiedenen Bereichen habe ich nun beschlossen, eine Ausbildung zu beginnen. Diese beginnt bereits diesen Montag. Es sind 2Jahre Theorie (davon 2Tage Praktikum/Woche) und 1 Anerkennungsjahr. Ich habe trotz nicht ganzlückenlosen Lebenslauf und einer abgebrochenen Ausbildung 1989 die Chance bekommen, noch dieses Jahr einsteigen zu können. Jaja,ich weiss-kurtzfristig. Aber alle weiteren Begebenheiten drum herum sind einfach perfekt: Schule wohnortnah, KiGa wohnortnah, Praktika Plätze sind sicher für die verschiedenen Bereiche der Ausbildung und auch das letzte, 3. Anerkennungsjahr (der Platz) wär abgesichert.
    Nun bekomme ich alles ALG2 gestrichen- was ja auch irgendwie verständlich erscheinen könnte. es heisst:".... es wird die n#ächsten tage entschieden, wer für mich zuständig sei und ob ÜBERHAUPT JEMAND FÜR MICH & MEIN KIND VOM STAAT AUFKÄME..." Da ich nun einen Antrag auf BAFÖG stelle, will ich jedoch Überbrückungsgeld beantragen, was mir auch empfohlen wurde. Die ARGE hat mir jedoch nichts von dieser Möglichkeit erzählt und meint felsenfest,dass dies nicht ginge. Punkt. Da ich jedoch aufgrund "besonderer, einschneidender Lebensumstände...(...)" eine gute Chance auf bewillung habe, habe ich nun folgende Fragen an Euch:
    1.) Wie stelle ich solch einen Antrag am geschicktesten? 2.) Gibt es hier einen Forenbereich, in dem sich Betroffene über solch ein Thema austauschen?
    3.) Im Falle einer Ablehnung,was gibt es da für andere Möglichkeiten? Vielen,vielen DANK für Eure geduld..... LG


  • Ich bin 39,.....
    Da ich nun einen Antrag auf BAFÖG stelle, will ich jedoch Überbrückungsgeld beantragen, was mir auch empfohlen wurde.


    Hey,
    für mich ist es derzeit fraglich, ob Du überhaupt einen Anspruch auf BAföG hast.


    Überbrückungsgeld? Wer hat Dir denn das empfohlen? -vielleicht kann der Empfehler Dir auch sagen, was er damit genau meint.
    Selbst bei BAföG gibt es zwar eine Regelung einer Vorauszahlung/ Abschlagszahlung, aber die greift erst später nach der der Antragstellung.