Hallo,
da ich durch verschiedene Umstände (Befreiung SV-Pflicht duales Studium, kostenloses Semesterticket) nun über den Freibetrag komme sind noch einige Punkte bzgl. meiner Werbungskosten offen.
1. Umzug: Ich war bis Januar 2010 in Ort A beschäftigt und habe im August 2010 mein duales Studium in Ort B aufgenommen. Zwischenzeitlich war ich 6 Monate im Ort C (Heimatort bei den Eltern ohne eigenen Hausstand) beschäftigt. Der tatsächliche Umzug (Möbel etc.) erfolgte im Juli vom Ort A nach B. Die Familienkasse ist sich auf meine Frage hin unsicher ob ich den Umzug nun ansetzen kann, da ich ja "berufstechnisch" von Ort C nach B umgezogen bin und ein beruflich veranlasster Umzug jeweils einen eigenen Hausstand vorraussetzt (was bei A gegeben war, bei C jedoch nicht).
Problem: Dies macht einen erheblichen Teil meiner Werbungskosten aus.
2. Fahrtkosten:
Müssen für durchgeführte Fahrten zum Lebensmittelpunkt mit dem PKW Nachweise vorgelegt werden? Es handelt sich bei mir um 3 Fahrten a 150km. Tankbelege wären ja hierbei nicht wirklich aussagekräftig.
Müssen für durchgeführte Fahrten mit dem PKW in der Theoriephase (Dienstreise) Nachweise für den PKW vorgelegt werden? Es würde sich bei mir um ca 1.000 km bzw. dann 300 € handeln.
Oder reicht es hier aus ein Fahrtenbuch zu führen, was eigentlich plausibel genug sein sollte als Nachweis?
3.Notebook
Würde ich mir nun ein Notebook für unter 410€ kaufen, könnte ich dies ja voll und direkt im 1. Jahr absetzen. Oder spielt hier die private Nutzung eine Rolle?