Bei Antragsstellung nur aktuelles Vermögen angegeben-Betrug?!

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  • Hallo Zusammen,


    habe vor ca. 2 Wochen elternunabhängiges Bafäg beantragt und sämtliche Belege über Vermögen der letzten 6 Monate angegeben und dachte damit geht alles klar.Jetzt habe ich eine Aufforderung bekommen weitere Nachweise für einen früheren Zeitraum vorzulegen.Da ich um ehrlich zu sein ziemlich Blauäugig drauflos beantragt ohne mich weiter zu erkundigen war mir jedoch nicht klar das ich einen ziemlich großen Geldbetrag den ich ca. 8 Mon. vor Antragsstellung zwecks höherer Rendite auf einen Verwandten übertragen habe,angeben hätte müssen.Ich war der Mienung das man als Schüler grundsätzlich Bafög bekommt-.- Wenn ich jetzt die Belege nachreiche und der Betrag auftaucht,wird mir dass dann als Betrug ausgelegt und was hab ich da zu befürchten?!

  • Das ist den Ausfüllhinweisen zum Vermögen im Formblatt 1 zu entnehmen:


    Zitat


    Vermögenswerte sind Ihrem Vermögen auch zuzurechnen, wenn Sie diese rechtsmißbräuchlich übertragen haben. Dies ist der Fall, wenn Sie in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der förderungsfähigen Ausbildung bzw. der Antragstellung auf Ausbildungsförderung oder im Laufe der förderungsfähigen Ausbildung Teile Ihres Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung an Dritte, insbesondere Ihre Eltern oder andere Verwandte, übertragen haben (Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts). Sprechen Sie in diesem Fall Ihr Amt für Ausbildungsförderung an.


    Die Verwaltungsvorschrift 27.1.3 a zu § 27 BAföG hat einen ähnlichen Wortlaut.


    In meinen Augen liegt hier aber noch kein Betrug vor. Dass du den Betrag zwekcs Rendite übertragen hast, heißt ja nicht, dass es nicht mehr dein Vermögen ist, oder hast du den Betraf verschenkt?

  • Nein,war eine ganz reguläre Transaktion von meinem Tagesgeldkonto auf ein Sparkonto welches auf den Namen meines Vater´s läuft.(kein näherer Verwendungszweck wie z.B. Schenkung etc.angegeben).Aber selbst wenn ich mich jetzt im rechtlichen Sinne noch keines Betrugs schuldig gemacht hab,werden die ja denken dass ich sie übers ohr hauen wollte...in dem Fall könnte mir das nicht nur jetzt,sondern auch noch in zwei Jahren zum Verhängnis werden wenn ich Studentenbäfög beantrage,denn wie soll ich je richtig nachweisen dass ich den größten Teil des Geldes inzwischen für Lebenshaltungskosten ausgegeben habe(was ja theor. klar ist wenn ich zwei Jahre lang kein Geld vom Amt bekommen hab)?Noch etwas:Stimmt es das ich erst wieder berechtigt bin zu beantragen wenn ich auf unter 5200€ Privatvermögen gekommen bin?Würde mich sehr über eine Antwort freuen die mir in dem Schlamasell weiterhilft-.-Dankeschön

  • Naja, damit die denken, dass du sie übers Ohr hauen wolltest, müsste ja auch noch so etwas wie Vorsatz mit im Spiel sein. Du kannst auch BAföG beantragen, wenn dein Vermögen über 5200€ liegt, jedoch wird der übersteigende Betrag durch 12 geteilt (regulärer Bewilligungszeitraum) und auf die Förderung angerechnet.

  • okay,also sollte ich denen das wohl am besten genauso schildern wie hier...aber das mit dem anrechnen verstehe ich nicht so ganz...sagen wir mal mein Privatvermögen übersteigt die 5200 euro um 5000 Euro.Wie würde da die Rechnung aussehen,aus der hervorgeht wieviel ich mir das Amt zugesteht?Danke schonmal :)

  • Wenn du 5.000€ über dem Freibetrag bist, dann würden die 5.000€ durch 12 Monate geteilt, ergibt: 416,66€. Dieser Betrag würde dann mit deinem BAföG Anspruch verrechnet. Ergibt sich z.B. dass dir nach dem BAföG 500€ monatlich zustehen, würde zunächst der Vermögensbetrag verrechnet, so dass du auf eine monatliche Auszahlung von 83,34€ kommen würdest.